- Die Bundesnetzagentur hat den Tess Relay-Dienst zur barrierefreien Telefonkommunikation für Hörgeschädigte gesichert. Klaus Müller betont die Bedeutung des Dienstes für Verbraucherschutz und Inklusion. Telekommunikationsunternehmen tragen anteilig die Kosten, um den Zugang zu gewährleisten. Der Vermittlungsdienst ermöglicht seit 2009 eine verbesserte Lebensqualität für Gehörlose. Moderne Geräte schaffen die Basis für eine Videoverbindung mit Dolmetschern.
Die Bundesnetzagentur hat kürzlich beschlossen, das Angebot für hörgeschädigte Bürger durch die Fortführung barrierefreier Telefonkommunikation zu sichern. Ein solcher Dienst wäre ohne den Einsatz des Tess Relay-Dienstes, der als Brücke zwischen unterschiedlichen Kommunikationswelten fungiert, undenkbar. Hierbei werden Telefonate dank der Unterstützung professioneller Dolmetscher in Gebärden- oder Schriftsprache transformiert.
Mit Nachdruck wird von Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur, die essentielle Bedeutung dieses Dienstes im Hinblick auf den Verbraucherschutz hervorgehoben. Es handelt sich hierbei nicht nur um eine formale Notwendigkeit, sondern vielmehr um ein klares Bekenntnis zur Inklusion. Eine interdisziplinäre Kooperation zwischen der Bundesnetzagentur, Tess und den verschiedenen Telekommunikationsunternehmen verdeutlicht das gemeinsame Bestreben, Barrieren abzubauen. Die Bundesnetzagentur fungiert als koordinierende Instanz, Tess trägt als Betreiberin die operative Verantwortung und die Anbieter sichern finanziell die Nachhaltigkeit des Projekts.
Gehörlosigkeit und Telefonie
Von entscheidender Bedeutung ist es, sicherzustellen, dass Gehörlose und Hörgeschädigte ungehindert Kommunikationsdienste ansteuern können. Das Telekommunikationsgesetz stellt sicher, dass Notrufe jederzeit, ohne jegliche Hürde, getätigt werden können. Der Vermittlungsdienst ist bereits seit 2009 eine beständige Größe und stellt eine erheblich verbesserte Lebensqualität für die betroffenen Gruppen dar. Vor Einführung dieser Dienstleistung war telefonische Kommunikation für gehörlose Menschen schlichtweg nicht möglich. Der Zugang zu diesen Diensten wird durch die Verpflichtung der Telefondienstanbieter, anteilig die Kosten zu tragen, jedoch weiter nachhaltig gewährleistet. Ein europaweites Ausschreibungsverfahren sicherte der bisherigen Betreiberin den Zuschlag für erneute vier Jahre und bestätigt das kontinuierliche Engagement der Beteiligten.
Funktionsweise des Vermittlungsdienstes
Um den Dienst nutzen zu können, stellen hörgeschädigte Menschen mithilfe moderner Geräte wie Computern, Smartphones oder Tablets eine Videoverbindung her. Diese bildet die Schnittstelle, über die Gebärdensprach- oder Schriftsprachdolmetscher den Anruf entgegennehmen. Die Nutzer müssen lediglich den gewünschten Gesprächspartner benennen, während der Dolmetscher das Gespräch initiiert und fortlaufend in die gewünschte Kommunikationsform übersetzt. Der Service ist nicht nur einseitig nutzbar. Auch eingehende Anrufe können von hörgeschädigten Menschen über diesen einzigartigen Dienst empfangen werden. Besonders für jene, die über eine ausgeprägte Lautsprachenkompetenz verfügen, ist es möglich, aktiv das Gespräch mündlich zu gestalten.