- Die jüngsten Ausschreibungen der Bundesnetzagentur für PV-Freiflächenanlagen sind erneut überzeichnet, was auf intensiven Wettbewerb hindeutet. Klaus Müller betont, dass der Wettbewerbsdruck zu niedrigeren Zuschlagswerten führt, was die Wettbewerbsfähigkeit von Solaranlagen stärkt. In der aktuellen Runde wurden 242 von 524 Geboten mit einem Volumen von 2.150 MW bezuschlagt. Der durchschnittliche Zuschlagswert sank um etwa 6 % gegenüber der vorherigen Runde. Bayern erhielt den größten Anteil der Zuschläge, gefolgt von anderen Bundesländern, wobei erstmals naturschutzfachliche Mindestkriterien berücksichtigt wurden.
In einer überraschenden Wendung des Wettbewerbsdrucks haben die jüngsten Ausschreibungen der Bundesnetzagentur für PV-Freiflächenanlagen erneut eine bemerkenswerte Überzeichnung gezeigt. Bei der Versteigerung zum Gebotstermin 1. Dezember 2024 übertrafen die Gebotsmengen das Ausschreibungsvolumen deutlich, was einen anhaltend intensiven Wettbewerb auf dem Markt signalisiert. Klaus Müller, der Präsident der Bundesnetzagentur, hebt hervor, dass der Wettbewerbsdruck zu einer weiteren Senkung der Zuschlagswerte führt. Diese Entwicklung indiziert einen abnehmenden Förderbedarf für neue Freiflächenprojekte, was die Wettbewerbsfähigkeit von Solaranlagen in Deutschland stärkt.
Herausforderungen und Chancen der Ausschreibung
In dieser fünften Ausschreibungsrunde in Folge wurde das ausgeschriebene Volumen mehr als verdoppelt. Von den insgesamt 524 eingereichten Geboten mit einer Gesamtmenge von 4.708 Megawatt (MW) wurden 242 Gebote mit einem Volumen von 2.150 MW erfolgreich bezuschlagt. Die restlichen 45 Gebote fanden keinen Erfolg und wurden aus dem Verfahren ausgeschlossen. Ein faszinierendes Detail ist die Bandbreite der ermittelten Zuschlagswerte, die zwischen 3,88 ct/kWh und 4,95 ct/kWh liegen. Der durchschnittliche mengengewichtete Zuschlagswert der aktuellen Runde beträgt 4,76 ct/kWh, was einer Reduzierung von etwa 6 % im Vergleich zur vorherigen Runde entspricht.
Regionale Verteilung der Zuschläge
Ein interessanter Aspekt der Ausschreibungen ist die regionale Verteilung der Zuschläge. Der Löwenanteil der Zuschläge entfällt erneut auf Standorte in Bayern, gefolgt von Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Baden-Württemberg und Brandenburg. Diese Verteilung spiegelt die unterschiedlichen geographischen und infrastrukturellen Bedingungen wider. Prägend in dieser Runde waren erstmals die Vorgaben zur Erfüllung naturschutzfachlicher Mindestkriterien, die im Rahmen des Solarpakets I verankert wurden. Diese Maßnahmen sollen die Harmonie zwischen den geförderten Freiflächenanlagen und der umliegenden Natur sicherstellen.
Die Einführung von Regelungen zur Erhöhung der maximalen Leistung von Freiflächenanlagen auf 50 MW bleibt aufgrund beihilferechtlicher Genehmigungen weiterhin ausgesetzt. Da die nächste Ausschreibungsrunde bereits für den 1. März 2025 anvisiert ist, bleibt abzuwarten, welche weiteren Dynamiken und Entwicklungen den Solarmarkt zukünftig beeinflussen werden.