- Die Innovationsausschreibung der Bundesnetzagentur vom 1. September 2024 war mehr als dreifach überzeichnet. Die überwiegenden Gebote bezogen sich auf Solaranlagen-Speicher-Kombinationen, während Wind-Speicher-Kombinationen ohne Zuschlagserfolg blieben. In Bayern wurden mit 227 MW die meisten Volumina bezuschlagt. Der durchschnittliche Zuschlagswert lag mit 7,09 ct/kWh deutlich unter dem Höchstwert. Die nächste Ausschreibung für Biomethananlagen ist für den 1. April 2025 geplant.
Die Bundesnetzagentur gab jüngst die Ergebnisse der Innovationsausschreibung vom 1. September 2024 bekannt. Aufsehen erregend war die mehr als dreifache Überzeichnung der Ausschreibung. Dieser Trend der starken Beteiligung ist bereits aus vorherigen Ausschreibungen, insbesondere im Bereich der Freiflächenanlagen, bekannt. Die positive Resonanz könnte darauf hindeuten, dass sich der Ausbau von Anlagenkombinationen weiter fortsetzen wird, so Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur. Doch nicht alle Neuigkeiten waren positiv: Bei der Biomethananlage musste das einzige eingereichte Angebot ausgeschlossen werden.
Eigenschaften der Innovationsausschreibung
Für die Innovationsausschreibungen waren ausschließlich Gebote erlaubt, die eine Kombination von Windenergie- oder Solaranlagen mit gesicherter Erzeugung darstellten. Die ausgeschriebene Kapazität belief sich auf 583 MW. Eingegangen sind jedoch 154 Gebote mit einer Summe von 1.856 MW, von denen letztlich 50 Gebote mit einer Gesamtmenge von 587 MW bezuschlagt wurden. Hauptsächlich bezogen sich die Gebote auf Kombinationen von Solaranlagen und Speicher, wie bereits in vorherigen Runden beobachtet. Neu waren allerdings Gebote über Wind-Speicher-Kombinationen im Umfang von 91 MW, leider ohne Zuschlagserfolg. Insgesamt fielen 18 Gebote der Ausschlussregelung des Verfahrens zum Opfer.
Zuschlagsdetails und geografische Verteilung
Die bezuschlagten Gebote lagen zwischen 6,74 ct/kWh und 7,45 ct/kWh, mit einem durchschnittlichen, mengengewichteten Zuschlagswert von 7,09 ct/kWh. Dieser integriert sich deutlich unterhalb des Höchstwerts von 9,18 ct/kWh und dem durchschnittlichen Zuschlagswert der Vorrunde von 8,33 ct/kWh. Die höchsten Volumina erhielten vor allem Standorte in Bayern mit 227 MW, verteilt über 25 Zuschläge. Danach folgte Mecklenburg-Vorpommern mit 115 MW und sieben Zuschlägen und Rheinland-Pfalz mit 57 MW und drei Zuschlägen.
Die nächste Runde von Ausschreibungen steht bereits in den Startlöchern, wobei für Biomethananlagen der 1. April 2025 als nächster Gebotstermin festgelegt ist. Die kommenden Innovationsausschreibungen sollen dann am 1. Mai 2025 weitergeführt werden.