- Apple drohen wegen des Digital Markets Act der EU Sanktionen, die bis zu zehn Prozent des globalen Umsatzes ausmachen können. Die Europäische Kommission hat Ermittlungen eingeleitet, um zu prüfen, ob Apple Nutzern gebührenfreien Zugang zu Software außerhalb des App Stores gewährleistet. Seit März müssen Unternehmen den Digital Markets Act einhalten, der den Wettbewerb bei digitalen Diensten fördern soll. Apples neue Kerntechnologiegebühr verlangt 50 Cent pro Erstinstallation einer App bei Überschreiten von einer Million Downloads pro Jahr. Apple betont, man habe zahlreiche Änderungen vorgenommen, um den DMA-Anforderungen gerecht zu werden, und wolle weiterhin mit der EU-Kommission kooperieren.
Wegen möglicher Verstöße gegen den neuen Digital Markets Act (DMA) der EU drohen Apple empfindliche Sanktionen, die bis zu zehn Prozent des globalen Umsatzes ausmachen können. Im Extremfall steht sogar eine Zerschlagung des technologischen Giganten im Raum. Die Europäische Kommission hat Ermittlungen eingeleitet, um zu überprüfen, ob Apple der Verpflichtung nachkommt, Nutzern gebührenfreien Zugang zu Softwareangeboten außerhalb des firmeneigenen App Stores zu gewährleisten. Dies soll sicherstellen, dass Apple die Bemühungen der Entwicklergemeinschaft und der Verbraucher, alternative Plattformen zu nutzen, nicht behindert.
Digital Markets Act greift
Seit März müssen sich Unternehmen an die Bestimmungen des Digital Markets Act halten. Dieses Gesetz soll den Wettbewerb bei digitalen Diensten fördern und Neueinsteigern bessere Chancen einräumen. Die Grundannahme ist, dass große Plattformbetreiber so mächtige Marktpositionen erreicht haben, dass sie diese zementieren könnten. Der DMA adressiert diese so genannten Gatekeeper, zu denen neben Apple auch Unternehmen wie Alphabet und Meta zählen.
Die EU-Kommission hat laut eigener Aussage Zweifel an der Verhältnismäßigkeit von Apples neuer Kerntechnologiegebühr. Diese Gebühr, die im März mit den neuen Geschäftsbedingungen eingeführt wurde, verlangt 50 Cent für jede Erstinstallation einer App, sofern eine Million Downloads innerhalb eines Jahres überschritten werden. Alternativ können Entwickler weiterhin nur über den App Store verkaufen und zahlen dann die übliche Abgabe von 15 oder 30 Prozent der digitalen Erlöse.
Reaktion von Apple
Apple wies die Vorwürfe der Kommission zurück und betonte, dass man in den letzten Monaten zahlreiche Änderungen vorgenommen habe, um den Anforderungen des DMA gerecht zu werden. „Wir sind zuversichtlich, dass unser Plan den gesetzlichen Vorgaben entspricht,“ so ein Sprecher des Unternehmens. Man schätze, dass über 99 Prozent der Entwickler gleich viel oder weniger Gebühren an Apple zahlen werden. Alle Entwickler in der EU könnten die von Apple eingeführten neuen Funktionen nutzen, einschließlich der Möglichkeit, App-Nutzer zu günstigeren Konditionen zu externen Käufen zu leiten. Apple bekräftigte, dass man weiterhin mit der Europäischen Kommission kooperieren wolle.
Sollte die EU-Kommission zu dem Schluss kommen, dass Apple gegen den DMA verstößt, könnten Strafen bis zu zehn Prozent des jährlichen Umsatzes verhängt werden. Bei wiederholten Verstößen könnten sogar bis zu 20 Prozent fällig werden. Im äußersten Fall steht die Zerschlagung des Unternehmens im Raum. Letztendlich könnten Gerichte über mögliche Sanktionen entscheiden.