In den Wochen vor dem Fest werden doppelt und dreifach so viele Pakete verschickt wie sonst – und zuhauf steht Verbraucherärger rund um Paketsendungen ins Haus. Das Wichtigste in Kürze:
– Damit Geschenke rechtzeitig ankommen, sollten Pakete etwa 10 Tage vor Heiligabend abgeschickt werden.
– Der Versand als Warensendung kann Porto sparen, jedoch dürfen persönliche Grußkarten nicht im Umschlag stecken und die Sendung ist nicht versichert.
– Geld oder Gutscheine in einem Umschlag sollten als Wertbrief verschickt werden, damit der Inhalt versichert ist.
Vorbereitung vor dem Versand:
Um zu verhindern, dass Pakete unterwegs stecken bleiben oder automatisch aussortiert werden, ist es wichtig, dass Name und Adresse vollständig und gut lesbar angegeben sind. Wer eine Verpackung wiederverwendet, sollte die vorhandenen Barcodes entfernen oder überkleben. Paketdienste haben unterschiedliche Dienstleistungen, deshalb ist es wichtig, vor dem Versand einen Blick in die Zustellbedingungen zu werfen.
Pakete rechtzeitig losschicken:
Um sicherzustellen, dass die Geschenke pünktlich zum Fest ankommen, sollten Versender in der Vorweihnachtszeit ein ausreichendes Zeitpolster von 7 bis zu 10 Tagen für den Versand einkalkulieren.
Ersatzzustellung beim Nachbarn:
Die meisten Paketdienste behalten sich die sogenannte Ersatzzustellung an Nachbarn vor, wenn der Empfänger nicht zuhause ist. Grundsätzlich muss jedoch kein Nachbar ein fremdes Paket annehmen. Wenn Sie ein Paket erwarten, sollten Sie vorher Ihre Nachbarn informieren.
Verzögerte Lieferung:
Paketdienstleister geben unverbindliche Regellieferzeiten an. Wenn Sie wollen, dass Ihr Paket zu einem bestimmten Termin geliefert wird, sollten Sie auf sogenannte Expresslieferungen zurückgreifen.
Paket beschädigt oder verloren:
Pakete sind in der Regel versichert. Paketdienstleister haben mindestens 20 Tage nach Einlieferung für Nachforschungen bei verlorenen Paketen Zeit.
Alternativen zum Paket: Warensendung und Wertbrief:
Geschenke im Kleinformat müssen nicht unbedingt als Paket verschickt werden. Die Warensendungen im Kleinformat lassen sich je nach Anbieter auch etwas preisgünstiger in einem Umschlag verschicken. Wer Geld in einem einfach frankierten Umschlag verschickt, hat keinen Anspruch auf Schadensersatz, falls der Brief oder sein Inhalt bei der Beförderung verlorengeht. Ein Geldgeschenk oder ein Wertgutschein sind besser abgesichert, wenn die Sendung als Wertbrief aufgegeben wird.
Mit all diesen Informationen können Verbraucher den Ärger und die damit verbundenen zusätzlichen Kosten in der stressigen Vorweihnachtszeit minimieren.