- Mark Lemley ist ein hoch angesehener Urheberrechtsanwalt und Professor an der Stanford University, der kürzlich seine Zusammenarbeit mit Meta beendet hat. Meta wird von Autoren beschuldigt, ihre Bücher ohne Erlaubnis zur Schulung von KI-Tools verwendet zu haben, was Lemley in einem bedeutenden rechtlichen Fall veranlasste, sich zurückzuziehen. Lemley begründet seinen Rückzug mit der “toxischen Männlichkeit” und extremen Ideologien bei Meta und kritisiert zugleich die Unterstützung von Trump sowie den Abbau von Schutzmaßnahmen für LGBTQ-Personen in der Tech-Branche. Trotz seines Rücktritts bleibt Lemley der Meinung, dass Metas rechtliche Position in der KI-Urheberrechtsdebatte korrekt ist und verweist auf den Fall UMG gegen Anthropic als Beispiel. Lemley sieht potenzielle Vergleiche bei großen Akteuren in Urheberrechtsfällen voraus und betont die einzigartige und wertvolle Natur von generativen KI-Systemen, die nicht vorschnell als Plagiate verurteilt werden sollten.
In der weiten Welt vielleicht nicht bekannt, doch innerhalb bestimmter Kreise des Technologiebereichs genießt der Urheberrechtsanwalt Mark Lemley Bewunderung und Respekt gleichermaßen. TechDirt verglich ihn kürzlich mit einer “LeBron James/Michael Jordan”-Ebene des rechtlichen Denkens. Als Professor an der Stanford University, Rechtsberater in einer auf geistiges Eigentum spezialisierten Kanzlei in der Bay Area und einer der zehn meistzitierten Rechtsscholaren überhaupt, ist Lemley exakt jene Persönlichkeit, die die Schwergewichte des Silicon Valley an ihrer Seite wünschen. Meta jedoch hat ihn verloren.
Anfang dieses Monats gab Lemley bekannt, dass er die Verteidigung des Technologieriesen im Fall Kadrey v. Meta aufgegeben hat. Dort werfen Autoren Meta vor, ihre Bücher ohne Erlaubnis für die Schulung von KI-Tools verwendet zu haben. Dass er diesen Schritt geht, ist bedeutend. Auf sozialen Medien erklärte Lemley, dass er nach wie vor der Meinung sei, Meta solle den Fall gewinnen. Er verabschiedete sich jedoch wegen der „toxischen Männlichkeit“ und der Neigungen zu extremen Ideologien, die er dem Unternehmen und seinem CEO Mark Zuckerberg zuschrieb. Lemleys Entscheidung fiel im Zuge gravierender politischer Änderungen bei Meta, einschließlich neuer Richtlinien, die es Nutzern erlauben, Homosexuelle und Transpersonen als „geisteskrank“ zu bezeichnen.
Gründe für den Rückzug
In einem Telefonat erläuterte Lemley seine Beweggründe und seine Sicht auf die rechtliche Landschaft bezüglich KI und Urheberrecht. Er äußerte seine Besorgnis über den Kurs, den das Land einschlägt, und die Bereitschaft einiger Tech-Leute, diesen Weg mitzugehen. Besonders beunruhigend sind für ihn die vollumfängliche Unterstützung von Trump sowie der Abbau von Schutzmaßnahmen für LGBTQ-Personen. Lemley sieht Parallelen zu Entwicklungen bei Elon Musk vor einigen Jahren und entschied, dass er mit diesem Weg nicht in Verbindung gebracht werden möchte.
Er erklärte, dass er nie direkt mit Mark Zuckerberg gesprochen habe und daher keine internen Gespräche diskutieren könne. Dennoch ist offensichtlich, dass Zuckerberg nicht der einzige Tech-Mogul ist, der sich mit Trump verbündet. Wie er erläuterte, gibt es viele einflussreiche Persönlichkeiten in Silicon Valley, die sich stark in Richtung MAGA-Politik orientieren. Trotz seiner Position und Freiheit, wählt Lemley, diese Entwicklungen nicht zu unterstützen.
Reaktionen und Resonanz
Lemleys Entscheidung und deren Verlautbarung in sozialen Netzwerken riefen große Resonanz und überwiegend positive Reaktionen hervor. Obwohl es auch Kritik und Beleidigungen gab, blieb er von Drohungen verschont. Die Personalentscheidung berührt viele, die nicht die Macht haben, solch klare Positionen gegenüber großen Unternehmen zu beziehen.
Im Bereich der kontroversen Diskussionen um Urheberrecht und KI bleibt Lemley standhaft darin, dass Metas Standpunkt in Bezug auf KI-Urheberrechtsstreitigkeiten korrekt sei. Besonderes Augenmerk legt er auf die strittigen Fälle, bei denen die generierten Ausgaben einer spezifischen urheberrechtlich geschützten Eingabe stark ähneln. Ein herausragender Fall ist UMG gegen Anthropic. Bei frühem Development wurden Songtexte generiert, was zu Problemen führte. Die Klärung solcher Streitfälle bleibt eine Herausforderung, da KI-Unternehmen hart daran arbeiten, diese Thematik im Rahmen der fairen Nutzung auf summarischem Urteil und nicht vor einer Geschworenenjury zu entscheiden.
Absehbare Entwicklungen
Lemley spekuliert, dass einige dieser Fälle möglicherweise durch Vergleiche beigelegt werden, insbesondere bei großen Akteuren mit wertvollen Inhalten. Organisationen wie die New York Times könnten sich auf Lizenzvereinbarungen mit Akteuren wie OpenAI einlassen. Bei klassischen Sammelklagen vermutet Lemley, dass die Kläger möglicherweise hohe Erwartungen haben und die Beklagten wohl versuchen werden, durch summarische Urteile einen Prozess zu vermeiden.
Abschließend warnt Lemley vor Missverständnissen über generative KI-Systeme und weist darauf hin, dass diese keine bloßen Plagiatsmaschinen seien. Solche Systeme beinhalten in ihrem Kern neue Mechanismen, die bisher unvorhergesehene Inhalte liefern können. Es ist eine Technologie, die sowohl als wertvoll als auch als problematisch betrachtet werden kann, doch diese wahrlich neuen Fähigkeiten sollten nicht vorschnell verurteilt werden.