- Die Europäische Kommission erwägt eine erneute Prüfung ihrer Untersuchungen gegen große US-Technologiefirmen wie Apple, Meta und Alphabet. Die Entscheidung folgt einem Appell dieser Unternehmen an US-Präsident Donald Trump, gegen das Vorgehen der EU-Behörden vorzugehen. Der Digital Markets Act zielt darauf ab, die Macht von Internet-“Gatekeepern” zu beschränken, darunter Alphabet, Apple, Meta, Amazon, Booking.com und Bytedance. Bei Regelverletzungen drohen den Unternehmen Geldstrafen bis zu zehn Prozent des weltweiten Jahresumsatzes. Die EU will durch den Digital Markets Act den Wettbewerb fördern und Verbraucherinteressen schützen, während die Neubewertung der Untersuchungen den Kurs ändern könnte.
Die Europäische Kommission erwägt, ihre langwierigen Untersuchungen gegen große Technologiegiganten aus den USA wie Apple, Meta und Alphabet einer erneuten Prüfung zu unterziehen. Diese Entscheidung erfolgt offenbar infolge eines Appells der betroffenen Unternehmen an den kommenden US-Präsidenten Donald Trump. Sie baten ihn, gegen das vermeintlich überzogene Vorgehen der europäischen Behörden vorzugehen. Die neuen Entwicklungen könnten dazu führen, dass der Umfang der laufenden Untersuchungen verringert oder modifiziert wird. Berichten zufolge wird diese Überprüfung alle Ermittlungen umfassen, die seit dem Inkrafttreten des Digital Markets Acts (DMA) im März 2024 initiiert wurden. Während der Evaluierung sollen sämtliche Entscheidungen und möglichen Strafzahlungen auf Eis gelegt werden, obwohl die detaillierte Arbeit an den Fällen weiter vorangetrieben wird.
Neue Schwerpunktsetzung bei Ermittlungen
Der Digital Markets Act zielt darauf ab, die mächtige Stellung sogenannter “Torwächter” des Internets zu beschränken. Dies betrifft insbesondere fünf bedeutsame US-Unternehmen: Alphabet, die Muttergesellschaft von Google, Apple, Meta, welches ehemals Facebook hieß, sowie Amazons Muttergesellschaft. Hinzu kommen die internationale Buchungsplattform Booking.com aus den Niederlanden und das chinesische Unternehmen Bytedance, bekanntlich der Kopf hinter TikTok. Ein Konzern wird als Gatekeeper klassifiziert, wenn er erhebliche wirtschaftliche Macht besitzt, der europäischen Markt durch ihn wesentlich beeinflusst wird und er in diversen EU-Staaten operiert. Bei der Verletzung der auferlegten Regeln drohen den beteiligten Unternehmen ernsthafte Geldstrafen, die bis zu zehn Prozent ihres weltweiten Jahresumsatzes betragen könnten.
Strenge Richtlinien und mögliche finanzielle Sanktionen
Durch den Digital Markets Act versucht die EU, den fairen Wettbewerb zu fördern, indem sie die Dominanz von Großkonzernen einhegt, die potenziell kleinere Unternehmen in ihrer Entfaltung behindern könnten. Die einschlägige Gesetzgebung sieht spezielle Regelungen vor, die gleichzeitig die Verbraucherinteressen schützen sollen und somit Innovationen vorantreiben. Obwohl die technischen Untersuchungen im Zuge der Neubewertung weiterlaufen werden, bleibt abzuwarten, inwiefern die Überprüfung auf politischer Ebene den bisherigen Kurs ändern wird. In einer durch digitale Konvergenzen stark globalisierten Wirtschaft bleibt der Balanceakt zwischen Regulierung und freiem Handel eine beständige Herausforderung.