- Eine Sammelklage von 8.000 Taxifahrerinnen und Taxifahrern sowie Autovermietern wurde durch den Ausgleich hinfällig
- Verhandlungstermin für die Sammelklage von 8.000 Taxifahrerinnen und -fahrern sowie Autovermieterinnen und -vermietern gegen Uber ist ausgefallen
- Es handelt sich um die fünftgrößte Sammelklage in der Geschichte Australiens
- Uber hat bei seinem „aggressiven Markteintritt“ im Jahr 2012 anderen Transportunternehmen massive finanzielle Verluste eingebracht
- Der Vergleich muss noch formell vom Obersten Gericht genehmigt werden
Eine Sammelklage von 8.000 Taxifahrerinnen und Taxifahrern sowie Autovermietern wurde durch den Ausgleich hinfällig. Der US-Fahrdienst Uber hat in Australien einen seit Jahren andauernden juristischen Streit mit der Taxi- und Mietwagenbranche beigelegt. Das Unternehmen erklärte sich jetzt zu einem Vergleich in Höhe von fast 272 Mio. australischen Dollar (164 Mio. Euro) bereit, wie die Nachrichtenagentur Australian Associated Press (AAP) unter Berufung auf die Justiz berichtete.
Verhandlungstermin ausgefallen
Ein Verhandlungstermin für die Sammelklage von 8.000 Taxifahrerinnen und -fahrern sowie Autovermieterinnen und -vermietern gegen Uber, der für Montag vor dem Obersten Gericht im Bundesstaat Victoria geplant war, sei damit ausgefallen.
Entschädigung und „Altlasten“
Es handelte sich um die fünftgrößte Sammelklage in der Geschichte Australiens. Die Kläger argumentierten, Uber habe bei seinem „aggressiven Markteintritt“ im Jahr 2012 anderen Transportunternehmen massive finanzielle Verluste eingebracht. Gleichzeitig habe Uber auch nicht zugelassene Autos mit nicht akkreditierten Fahrern eingesetzt, betonte die Anwaltskanzlei Maurice Blackburn, die die Kläger vertritt. Der Konzern aus San Francisco habe den Betroffenen bisher aber stets eine Entschädigung verweigert.
Abschluss des Vergleichs steht noch aus
AAP zitierte einen Uber-Sprecher mit den Worten, bei den Beschwerden handle es sich um „Altlasten“. Als das Unternehmen vor mehr als einem Jahrzehnt auf den Markt gekommen sei, habe es noch nirgendwo eine Regulierung für Mitfahrgelegenheiten gegeben. Bevor der Vergleich endgültig ausgezahlt wird, muss das Oberste Gericht ihn noch förmlich genehmigen. (APA/dpa)