- Mobilfunker dürfen Kunden nicht kündigen, die die Servicepauschale zurückfordern.
- Die Einführung der Servicepauschale führte zu kontroversen Diskussionen.
- Kosten sind trotz Abschaffung der Servicepauschale nicht gestiegen.
- Erhebung hat gezeigt, dass Umstellung der Gebühren nicht zu teureren Tarifen geführt hat.
- Verträge dürfen im Falle einer Rückforderung nicht gekündigt werden.
Mobilfunker dürfen nicht kündigen
Das Bezirksgericht für Handelssachen hat entschieden, dass Mobilfunkanbieter Kunden nicht kündigen dürfen, wenn diese die Servicepauschale zurückfordern. Eine Erhebung von tarife.at hat gezeigt, dass die Umstellung der Gebühren nicht zu teureren Tarifen geführt hat.
Streit um die Servicepauschale
Die Einführung der Servicepauschale bei den Anbietern A1, Magenta und Drei führte zu kontroversen Diskussionen. Die entscheidende Frage war, ob die Pauschale mit tatsächlichen Serviceleistungen verbunden war. Zahlreiche Kunden haben mittlerweile Klage eingereicht und die Rückzahlung der Servicepauschale gefordert. Der VKI hat klargestellt, dass Anbieter nicht berechtigt sind, Verträge im Falle einer Rückforderung zu kündigen, wie es bei Magenta der Fall war.
Kosten sind nicht gestiegen
Trotz der Abschaffung der Servicepauschale in neuen Verträgen, kritisieren Verbraucherschützer, dass die Kosten in die bestehenden Tarife eingearbeitet wurden. Die Vergleichsplattform tarife.at sieht das anders und betont, dass die Entgelte bei den meisten Mobilfunkanbietern nicht gestiegen sind. Im Gegenteil, bei einigen Anbietern haben die Kosten sogar abgenommen.