- Null-Cent-Gebote auf allen ausgeschriebenen Flächen.
- Dynamisches Gebotsverfahren – Senkung von Stromkosten und nachhaltiger Meeresschutz.
- Durchführung des Zuschlagsverfahrens zeitnah geplant.
- Gebotsfrist für die Teilnahme an den Ausschreibungen endete am 3. Juni 2024.
- Erlöse fließen primär in die Stromkostensenkung und zu einem kleineren Anteil in den Meeresnaturschutz und die Förderung einer umweltschonenden Fischerei.
Erneut dynamisches Gebotsverfahren bei Ausschreibung von Offshore-Windenergie
Null-Cent-Gebote auf allen ausgeschriebenen Flächen
Die Bundesnetzagentur hat heute Zwischenergebnisse für die laufenden Ausschreibungen von Offshore-Windenergie mitgeteilt. Für die zwei ausgeschriebenen Flächen sind jeweils mehrere Null-Cent-Gebote eingegangen, so dass zum zweiten Mal ein sogenanntes dynamisches Gebotsverfahren erforderlich wird.
Dynamisches Gebotsverfahren – Senkung von Stromkosten und nachhaltiger Meeresschutz
Es ist erfreulich, dass die Unternehmen keine Förderung für den Ausbau der Offshore-Windenergie benötigen. Die Null-Cent-Gebote machen deutlich, dass die Offshore-Windenergie wirtschaftlich attraktiv ist”, sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur. „Verbraucherinnen und Verbraucher werden bei den Kosten für Offshore-Anbindungsleitungen entlastet.“
Am 3. Juni 2024 endete die Gebotsfrist für die Teilnahme an den Ausschreibungen für nicht zentral voruntersuchte Flächen. In dieser Ausschreibung hatte die Bundesnetzagentur insgesamt zwei Flächen in der Nordsee mit einer Gesamtleistung von 2.500 MW für Windenergieanlagen auf See zur Ausschreibung gestellt. Für die Fläche N-11.2 mit 1.500 MW sind neun Gebote eingegangen, für die Fläche N-12.3 mit 1.000 MW sieben Gebote.
Alle Bieter pro jeweiliger Fläche haben Gebote mit einem Gebotswert von null Cent pro Kilowattstunde abgeben und verzichten damit auf eine Förderung. Für diesen Fall sieht das Windenergie-auf-See-Gesetz ein dynamisches Gebotsverfahren vor, um eine wettbewerbliche Differenzierung der Gebote vorzunehmen. Der Bieter mit der höchsten Zahlungsbereitschaft für eine Fläche erhält jeweils den Zuschlag. Die Zahlungsbereitschaft der Bieter wird softwaregestützt im Wege eines Online-Gebotsverfahrens ermittelt.
Die Erlöse fließen primär in die Stromkostensenkung und zu einem kleineren Anteil in den Meeresnaturschutz und die Förderung einer umweltschonenden Fischerei.
Durchführung des Zuschlagsverfahrens zeitnah geplant
Die Durchführung des dynamischen Gebotsverfahrens umfasst bis zu 13 Gebotsrunden pro Tag. Die Höhe einer Gebotsstufe beträgt in der Regel 30.000 €/MW (entsprechend 45 Mio. € für die 1.500 MW-Fläche und 30 Mio. € für die 1.000 MW-Fläche).
Die Bundesnetzagentur plant beide Verfahren synchron durchzuführen und am 17. Juni 2024 zu starten. Die Dauer der Verfahren und die Höhe der Zuschlagswerte lassen sich nicht prognostizieren.
Im letztjährigen dynamischen Gebotsverfahren hat die Bundesnetzagentur für vier Flächen mit insgesamt 7.000 MW Gebote in Höhe von 12,6 Mrd. Euro bezuschlagt.
Die Zuschläge wird die Bundesnetzagentur auf ihrer Internetseite bekanntgeben. Im dynamischen Gebotsverfahren kommen die auf der Internetseite der Bundesnetzagentur vorab veröffentlichten Regeln zur Anwendung ().
Weitere Informationen zur Ausschreibung für Offshore-Windenergieanlagen sind unter publiziert.