Verbraucherzentralen warnen vor betrügerischen Schreiben im Zusammenhang mit Lotto- und Gewinnspielen, die per Post zugestellt werden. In den Schreiben werden die Empfänger aufgefordert, Geld für einen angeblichen Dienstleistungsvertrag zu bezahlen. Es handelt sich dabei um unberechtigte Forderungen verschiedener vermeintlicher Anwaltskanzleien, die mit Drohungen von Mahnbescheiden, Vollstreckungsbescheiden oder Pfändungen arbeiten.
Eine Besonderheit dieser betrügerischen Schreiben ist, dass sie üblicherweise mit dem Titel “Vorgerichtliche Mahnung” versehen sind. Zudem sind SEPA-Lastschriftmandate beigefügt, die nur per Fax oder QR-Code eingereicht werden können. Die Forderungen variieren, obwohl die Merkmale der Schreiben sich ähneln. Es wird empfohlen, unnötige und betrügerische Forderungen nicht zu akzeptieren und das Geld nicht zu bezahlen.
Des Weiteren geben die Verbraucherzentralen den Ratschlag, dass Verträge für Lotterien am Telefon ohne schriftliche Bestätigung nicht gültig sind. Zudem sollte man extrem misstrauisch sein, wenn ein Zahlungsempfänger im Ausland angegeben ist oder gerichtliche Dokumente ungereimtheiten aufweisen. Eine gründliche Recherche im Internet kann helfen, betrügerische Schreiben zu erkennen. Darüber hinaus sollten Betroffene bei solchen Forderungen keinesfalls reagieren, sondern sich an die Verbraucherzentralen wenden.
Eine umfassende Beratung sowie weitere Informationen zu betrügerischen Schreiben bieten die regionalen Verbraucherzentralen an. Individuelle Beratung rund um das Thema kann in Anspruch genommen werden. Es wird dringend empfohlen, sich nicht einschüchtern zu lassen und ungerechtfertigte Forderungen nicht zu bezahlen. Zusätzlich sollte man im Zweifelsfall immer Kontakt zu den Verbraucherzentralen suchen, um sich zu informieren und zu beraten.