- Die Weiterentwicklung digitaler Zusatzdienste erfordert freiwillige Einwilligungen für den effizienten Einsatz bestimmter Technologien. Durch das Tracking wird die Nutzeraktivität erfasst, um die öffentliche Wahrnehmung und Interaktion zu verbessern. Einwilligungen können jederzeit widerrufen werden, um Flexibilität zu gewährleisten. Session-Cookies sind essentiell für die Funktionalität der Webseite und ermöglichen eine barrierefreie Nutzung. Die Datenverarbeitung erfolgt auf Grundlage Ihrer Einwilligung gemäß relevanter Rechtsvorschriften und der Schutz der Privatsphäre steht im Vordergrund.
Die stete Weiterentwicklung im Bereich digitaler Zusatzdienste auf Webseiten erfordert von den Nutzern freiwillige Einwilligungen, um bestimmte Technologien effizient einsetzen zu können. Durch die Zustimmung zum Tracking oder zum Einsatz von Videodiensten wird die Nutzeraktivität zu Analysezwecken erfasst. Diese Erkenntnisse dienen vor allem dazu, die öffentliche Wahrnehmung und Interaktion erheblich zu verbessern. Eine detaillierte Übersicht zu den involvierten Diensten ist durch Aufklappen der Informationen über die Benutzeroberfläche zu jeder Zeit erhältlich. Dabei bleibt die Gewissheit bestehen, dass Einwilligungen jederzeit widerrufen werden können, um größtmögliche Flexibilität zu gewähren.
Datenschutz und temporäre Technologien
Wesentlich für die Funktionalität der Webseite sind Session-Cookies, die temporär gespeichert werden. Diese technischen Helfer sind unausweichlich und legen den Grundstein für die barrierefreie Nutzung. Im Bereich der statistischen Datenerhebung wird – nach Ihrer Erlaubnis – ein ausgeklügeltes Skript Ihre IP-Adresse und den sogenannten User Agent zur etracker GmbH weiterleiten. Interessanterweise erfolgt eine sofortige Verkürzung der IP-Adresse, gefolgt von einer Pseudonymisierung durch die Software. Dies geschieht einzig und allein, um Mehrfachnutzungen innerhalb einer Sitzung feststellen zu können. In einem Zeitraum von sieben Tagen werden alle Sitzungszuordnungen gelöscht, was eine vollständige Anonymisierung der statistischen Daten sicherstellt.
Bedeutung von Zustimmung und Datenschutz
Die Rechtsgrundlage für diese Datenverarbeitung basiert auf Ihrer Einwilligung gemäß § 25 Abs. 1 TTDSG in Verbindung mit Artikel 6 Abs. 1 lit. a) DSGVO und § 3 Abs. 1 EGovG. Das Ministerium stellt zudem seine digitalen Inhalte in Form von Videos zur Verfügung, die über den JW-Player bereitgestellt werden. Der Einsatz dieses Mediums erfordert die Akzeptanz der Datenübertragung an den US-amerikanischen Anbieter sowie die Platzierung von Cookies auf Ihrem Endgerät, um die Video-Features nutzen zu können. Der fortwährende Schutz Ihrer Privatsphäre steht dabei im Vordergrund, und Ihre betroffenen Rechte sind umfassend dokumentiert und auf der Webseite nachzulesen. Über die Einwilligungsverwaltung lässt sich die Freigabe des Videodienstes jederzeit nach Bedürfnis justieren.