- Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass Polizei unter bestimmten Bedingungen auf Handydaten zugreifen darf, selbst bei nicht schweren Straftaten. Der Zugriff auf persönliche Daten, auch bei Ermittlungen wegen geringerer Vergehen, kann rechtens sein, wenn bestimmte Grundrechte beachtet werden. Es ist wichtig, dass eine vorherige Kontrolle durch Gericht oder unabhängige Stelle erfolgt und der Betroffene informiert wird. Der EuGH legt mit diesem Urteil eine Richtung für die Auslegung des EU-Rechts fest, das endgültige Urteil obliegt dem anfragenden Gericht.
Die Analyse, wann die Polizei auf Handydaten zugreifen darf, hat durch einen Fall in Österreich die Aufmerksamkeit des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) auf sich gezogen. Der EuGH kommt zu dem Ergebnis, dass die Polizei auch in Fällen, die nicht als schwere Kriminalität klassifiziert werden, unter bestimmten Bedingungen auf in Mobilgeräten gespeicherte Daten zugreifen darf. Dieses Urteil entstand aufgrund einer Anfrage eines österreichischen Gerichts, das klären wollte, inwieweit EU-Datenschutzvorschriften und die EU-Grundrechtecharta diesen Zugang regeln.
Flexibilität der Sicherheitsbehörden
Konkret urteilte der EuGH, dass der Zugriff auf persönliche Daten, auch im Rahmen einer Untersuchung wegen eines geringeren Vergehens wie dem Verdacht auf Cannabis, rechtens sein kann. Die österreichische Polizei hatte versucht, auf Daten eines bei einer Hausdurchsuchung beschlagnahmten Mobiltelefons zuzugreifen, ohne dass der Verdächtige davon wusste. Im Nachhinein legte dieser bei einem österreichischen Gericht Beschwerde ein, denn er hatte erst während des Verfahrens von den Entsperrungsversuchen erfahren.
Der Gerichtshof stellte fest, dass die Unionsregelungen sowohl für tatsächliche als auch versuchte Zugriffe auf Mobiltelefondaten gelten. Die Möglichkeit eines solchen Zugriffs wird als potenzieller schwerwiegender Eingriff in die Grundrechte der betroffenen Person betrachtet.
Bedeutung der Verhältnismäßigkeit
Der Grad der Straftat ist für die Richter ein entscheidender Aspekt bei der Beurteilung der Verhältnismäßigkeit eines Datenzugriffs. Würde der Zugang auf die Bekämpfung schwerer Verbrechen beschränkt, könnten die Ermittlungsbemühungen eingeschränkt werden. Daher sei es entscheidend, dass eine vorherige Kontrolle durch ein Gericht oder eine unabhängige Verwaltungsstelle erfolgt und der Betroffene informiert wird, bevor ein Zugriff genehmigt wird. Der EuGH, der nicht in Einzelfällen urteilt, gibt mit diesem Urteil eine Richtung für die Auslegung des EU-Rechts vor; das endgültige Urteil erfolgt durch das anfragende Gericht.