- Die politische Diskussion um die Überwachung von Smartphones wird unter dem neuen Banner der Messengerüberwachung fortgeführt. Der Verfassungsgerichtshof hatte zuvor die ursprüngliche Überwachungsmaßnahme als verfassungswidrig erklärt. Die neuen Vorschläge bleiben technologisch problematisch, da keine verfassungskonforme Spähsoftware existiert. Experten warnen, dass Anpassungen der Software deren Funktionalität beeinträchtigen könnten. Innenminister Karner sucht dennoch nach Lösungen, obwohl die Erfolgsaussichten gering sind.
Seit Jahren dreht sich die politische Diskussion beständig um ein vertrautes Thema: die Überwachung von Smartphones, im Volksmund oft als Bundestrojaner bezeichnet, nun jedoch unter dem neuen Banner der Messengerüberwachung verhandelt. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat einst unmissverständlich klargestellt, warum der ursprüngliche Ansatz verfassungswidrig war. Trotz dieses klaren Urteils erleben wir nun eine Wiederaufbereitung der alten Problematik unter einem neuen Namen, ohne dass die grundlegenden Bedenken ausgeräumt wären.
Die Unveränderten Bedenken
Das Argument, dass Anschläge verhindert und Menschenleben geschützt werden müssen, ist von hohem Belang. Doch die Frage, die sich nun nach jahrelanger ergebnisloser Debatte aufdrängt, lautet: Was unterscheidet den aktuellen Gesetzesentwurf im technologischen Kern vom gescheiterten Sicherheitspakt von 2019? Der damalige VfGH-Beschluss hob die bedenklichen Eingriffe in die Privatsphäre durch verdeckte Überwachung hervor, die weit über das Ziel hinausschossen, indem sie auch unbeteiligte Personen betrügen. Trotz eines erneuten politischen Vorstoßes bleibt der technologische Widerspruch: Eine verfassungsgetreue Spähsoftware existiert schlichtweg nicht.
Die Technologische Realität
Die Realität ist ernüchternd. Um eine derartige Software zu implementieren, bedarf es einer vorgefertigten Lösung aus dem Marktkatalog. Doch dieser bietet keine adäquaten Produkte, die verfassungskonform sind. Experten warnen fortwährend vor den technischen Hürden einer Modifikation solcher Software, die letztlich deren Funktionalität untergraben würde. Innenminister Karner (ÖVP) zeigt sich dennoch entschlossen, entsprechende Angebote zu sondieren. Ein fragwürdiges Unterfangen, da die Aussicht auf Erfolg verschwindend gering bleibt. So wirkt die gegenwärtige Debatte wie ein endloser Kreislauf ohne Erkenntnisgewinn, vergleichbar mit einem Szenario, in dem sich die Lehren aus der Vergangenheit beharrlich zu wiederholen scheinen.