- Mark Zuckerberg erwog 2018 ernsthaft, Instagram zu verkaufen, aufgrund des Drucks der Wettbewerbshüter. Der Prozess um die mögliche Zerschlagung von Meta wird von der FTC angestrebt, aber das Unternehmen versucht, dies zu verhindern. Vorwürfe gegen Meta beinhalten den Erwerb von Instagram und WhatsApp zur Monopolbildung. Meta bot an, den Prozess mit einer Zahlung zu beenden, aber die FTC verlangt eine höhere Summe. Der Ausgang des Prozesses in Washington könnte weitreichende Auswirkungen auf die digitale Ordnung haben.
In den Tiefen der amerikanischen Hauptstadt, Washington, entfaltet sich derzeit ein eindrucksvoller juristischer Prozess. Im Mittelpunkt steht der Technologieriese Meta, mit einer Enthüllung, die selbst den gestandenen Beobachter erstaunt. Mark Zuckerberg, der übermächtige Gründer des Imperiums, zog im Jahr 2018 ernsthaft in Erwägung, das soziales Netzwerk Instagram wieder zu veräußern. Diese brisante Information stammt aus einer vertraulichen E-Mail, die kürzlich vor Gericht verlesen wurde. Der Auslöser für diese Überlegung war der schier unablässige Druck der Wettbewerbshüter. Zuckerberg selbst prognostizierte: Es sei durchaus wahrscheinlich, dass in einem Zeitraum von fünf bis zehn Jahren eine Trennung von Instagram und auch vom Chatdienst WhatsApp nötig werde.
Meta und die Macht
Aktuell wird diese Zerschlagung von der US-Handelsbehörde FTC (Federal Trade Commission) konsequent angestrebt. Doch der Konzern Meta widersetzte sich seinerzeit diesen Überlegungen und entschied sich, Instagram und WhatsApp noch tiefer in seine Strukturen zu integrieren. Nun steht das Unternehmen wieder vor Gericht und versucht vehement, eine Zerschlagung zu verhindern. Obgleich der Ausgang dieses Prozesses in Washington ungewiss ist, so wird angenommen, dass es bis zur finalen Entscheidung noch Jahre dauern könnte. Eine Berufung der unterlegenen Partei gilt als unausweichlich. Vorwürfe gegen Meta sind derweil klar formuliert: Die US-Regierung beschuldigt den Konzern, WhatsApp und Instagram erworben zu haben, einzig um seine Monopolstellung zu zementieren. Das Ziel der FTC ist es daher, den Erwerb rückgängig zu machen.
Verhandlungen und Verstrickungen
Das Drama um Meta umfasst auch diplomatische Manöver. Zuckerberg hat in den letzten Monaten bemerkenswert die Nähe zu Donald Trump gesucht. Dies ist kein Zufall, hat doch der ehemalige Präsident theoretisch das Potenzial, die FTC zum Rückzug zu bewegen. Berichten zufolge traf Zuckerberg den Präsidenten persönlich, um seine Sache zu verfechten. Laut dem “Wall Street Journal” offerierte Meta im März eine Zahlung von 450 Millionen Dollar, im Bestreben, das Verfahren mit einer Einigung zu beenden. Doch die FTC zeigte sich unbeeindruckt und verlangte eine astronomische Summe von 30 Milliarden Dollar. Unter Berufung auf vertrauliche Informationen ließ der FTC-Chef Andrew Ferguson durchblicken, dass die Verhandlungen ins Stocken geraten waren.
Das Herannahen des Gerichtstermins brachte Bewegung in die festgefahrenen Verhandlungen. Meta erhöhte das Angebot auf fast eine Milliarde Dollar. Diesmal forderte Ferguson jedoch 18 Milliarden Dollar sowie die Erfüllung neuer Auflagen. Bis dato kam keine Einigung zustande und Zuckerberg fand sich im Zeugenstand wieder, während er sich den zahlreichen Fragen der FTC stellen musste. Dabei wurde die Überlegung einer möglichen Trennung aus dem Jahr 2018 erneut bestätigt. Facebook, so Zuckerberg, sei seinerzeit mit dem Management seiner diversen Apps überfordert gewesen.
Zukunftsaussichten
Die harte Haltung der FTC zeigt sich unbeeindruckt von Zuckerbergs diplomatischen Anstrengungen. Der Mega-Konzern Meta, bekannt für seine globalen Vernetzungen und dominanten Plattformen, sieht sich einem der größten Herausforderungen seiner Firmengeschichte gegenüber. Der Prozess erweckt weltweit großes Interesse, denn seine Konsequenzen könnten weitreichende Auswirkungen auf die digitale Weltordnung haben. Somit bleibt es spannend, wie sich diese juristische Auseinandersetzung weiter entfaltet und welche richtungsweisenden Entscheidungen in Washington gefällt werden.