- Die Bundesnetzagentur veröffentlicht einen Konsultationsentwurf zur Verlängerung von Mobilfunkfrequenzen.
- Die Frequenznutzungsrechte sollen um fünf Jahre verlängert werden.
- Die Verlängerung der Nutzungsrechte soll mit Auflagen zum weiteren Ausbau der Mobilfunknetze flankiert werden.
- Die Mobilfunknetzbetreiber sollen verpflichtet werden, regelmäßig über den Netzausbau und die Ausbauplanungen zu berichten.
- Stellungnahmen zum Konsultationsentwurf können bis zum 8. Juli 2024 abgegeben werden.
Die Bundesnetzagentur hat heute einen Konsultationsentwurf zur Verlängerung von Mobilfunkfrequenzen in den Bereichen 800 MHz, 1.800 MHz und 2.600 MHz veröffentlicht. Ein wettbewerbliches Verfahren wird zu einem späteren Zeitpunkt durchgeführt. [Ambitionierte Ziele für bessere Versorgung]
“Unsere vorrangigen Ziele sind die Verbesserung der Versorgung für alle Verbraucherinnen und Verbraucher und die weitere Förderung des Wettbewerbs. Die Verlängerung von Frequenzen soll mit ambitionierten Versorgungsauflagen verknüpft werden. Eine spezifische Versorgungsauflage für den ländlichen Raum und eine Flächenauflage können gleichwertige Lebensverhältnisse in der Stadt und auf dem Land fördern”, sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur. “Wir wollen den Wettbewerb im Mobilfunkmarkt weiter stärken. Hierfür soll die Verlängerung mit speziellen Regelungen für den vierten Netzbetreiber und einem Verhandlungsgebot für Diensteanbieter verbunden werden.”
Die Frequenznutzungsrechte, die Ende 2025 auslaufen, sollen um fünf Jahre verlängert werden. [Verlängerung um 5 Jahre] Ziel ist es, die Laufzeiten dieser Nutzungsrechte mit später auslaufenden Nutzungsrechten anzugleichen, um mehr Frequenzen zur Vergabe stellen zu können und regulierungsinduzierte Knappheiten zu vermeiden. [Stärkung des ländlichen Raums durch Mobilfunknetz] Die Verlängerung der Nutzungsrechte soll mit Auflagen zum weiteren Ausbau der Mobilfunknetze flankiert werden. Ambitionierte und zugleich angemessene Versorgungsauflagen sollen insbesondere den ländlichen Raum stärken, sowie die Versorgung der Verkehrswege mit mobilem Breitband sicherstellen.
Die Mobilfunknetzbetreiber sollen verpflichtet werden, der Bundesnetzagentur weiterhin regelmäßig über den Netzausbau und die weiteren Ausbauplanungen zu berichten. [Förderung des Wettbewerbs durch Regelungen] Die Bundesnetzagentur beabsichtigt, die Verlängerung der Nutzungsrechte mit Regelungen zur Förderung des Wettbewerbs zu versehen.
Bis zum 8. Juli 2024 können Stellungnahmen zum Konsultationsentwurf abgegeben werden.