- Die Bundesnetzagentur hat die geplante Entscheidung zur Anpassung der Entgelte für die Deutsche Post AG ab 2025 vorgestellt. Diese Entscheidung erfolgt im Rahmen des sogenannten Price-Cap-Maßgrößenverfahrens. Im Rahmen dieses Verfahrens wird der Spielraum für Anpassungen der Portogebühren festgelegt. Diese Festlegungen basieren auf der gesamtwirtschaftlichen Preissteigerungsrate (Inflationsrate) und der Produktivitätsfortschrittsrate. Für den Zeitraum von zwei Jahren wird aktuell eine Inflationsrate von 3,37 Prozent angesetzt. Die Produktivitätsfortschrittsrate beträgt für den Privatkunden-Brief und die Geschäftspost jeweils minus 7,11 Prozent, für Privatkunden-Pakete minus 3,84 Prozent. Diese Prognosen berücksichtigen erhebliche Rückgänge bei den Sendungsmengen im Privatkundenbereich sowie die sogenannten Lasten, die nur die Deutsche Post zu tragen hat. Durch diesen Mechanismus ergeben sich durchschnittliche Erhöhungsspielräume: * Price-Cap Privatkunden Brief: 10,48 Prozent * Price-Cap Geschäftspost: 10,48 Prozent * Price-Cap Privatkunden Paket: 7,21 Prozent. Es liegt im Ermessen der Post, wie sie die Spielräume innerhalb der drei Körbe nutzt. Die Preise einzelner Produkte können unterschiedlich stark angepasst werden. Das Verfahren wird erstmals nach den Vorgaben des neuen Postgesetzes durchgeführt. Anstatt eines allgemeinen Anpassungskorbes gibt es jetzt drei spezifische Bereiche: Privatkunden Briefe, Geschäftspost (Teilleistungen) und Privatkunden Pakete. Für Privatkundenbriefe und Geschäftspost gilt eine einheitliche Preisänderungsrate, um eine konsistente Entgeltentwicklung zu gewährleisten. Das Hauptziel des neuen Verfahrens ist die Sicherstellung der Finanzierung eines flächendeckenden Universaldienstes. Bis zum 18. Oktober 2024 haben Marktteilnehmer, Wettbewerber und Verbraucherschutzorganisationen Gelegenheit, die geplante Entscheidung zu kommentieren. Eine endgültige Entscheidung wird Mitte November erwartet. Nach der Bekanntgabe kann die Deutsche Post AG für einzelne Produkte wie den Standardbrief oder die Postkarte Genehmigungen bei der Bundesnetzagentur einholen. Diese Genehmigungen werden erteilt, wenn die Preise innerhalb der vorgegebenen Rahmenbedingungen liegen. Die neuen Porti gelten ab dem 1. Januar 2025 bis zum 31. Dezember 2026.
- Die Bundesnetzagentur hat die geplante Entscheidung zur Anpassung der Entgelte für die Deutsche Post AG ab 2025 vorgestellt. Diese Entscheidung erfolgt im Rahmen des sogenannten Price-Cap-Maßgrößenverfahrens. Im Rahmen dieses Verfahrens wird der Spielraum für Anpassungen der Portogebühren festgelegt. Diese Festlegungen basieren auf der gesamtwirtschaftlichen Preissteigerungsrate (Inflationsrate) und der Produktivitätsfortschrittsrate. Für den Zeitraum von zwei Jahren wird aktuell eine Inflationsrate von 3,37 Prozent angesetzt. Die Produktivitätsfortschrittsrate beträgt für den Privatkunden-Brief und die Geschäftspost jeweils minus 7,11 Prozent, für Privatkunden-Pakete minus 3,84 Prozent. Diese Prognosen berücksichtigen erhebliche Rückgänge bei den Sendungsmengen im Privatkundenbereich sowie die sogenannten Lasten, die nur die Deutsche Post zu tragen hat. Durch diesen Mechanismus ergeben sich durchschnittliche Erhöhungsspielräume: * Price-Cap Privatkunden Brief: 10,48 Prozent * Price-Cap Geschäftspost: 10,48 Prozent * Price-Cap Privatkunden Paket: 7,21 Prozent. Es liegt im Ermessen der Post, wie sie die Spielräume innerhalb der drei Körbe nutzt. Die Preise einzelner Produkte können unterschiedlich stark angepasst werden. Das Verfahren wird erstmals nach den Vorgaben des neuen Postgesetzes durchgeführt. Anstatt eines allgemeinen Anpassungskorbes gibt es jetzt drei spezifische Bereiche: Privatkunden Briefe, Geschäftspost (Teilleistungen) und Privatkunden Pakete. Für Privatkundenbriefe und Geschäftspost gilt eine einheitliche Preisänderungsrate, um eine konsistente Entgeltentwicklung zu gewährleisten. Das Hauptziel des neuen Verfahrens ist die Sicherstellung der Finanzierung eines flächendeckenden Universaldienstes. Bis zum 18. Oktober 2024 haben Marktteilnehmer, Wettbewerber und Verbraucherschutzorganisationen Gelegenheit, die geplante Entscheidung zu kommentieren. Eine endgültige Entscheidung wird Mitte November erwartet. Nach der Bekanntgabe kann die Deutsche Post AG für einzelne Produkte wie den Standardbrief oder die Postkarte Genehmigungen bei der Bundesnetzagentur einholen. Diese Genehmigungen werden erteilt, wenn die Preise innerhalb der vorgegebenen Rahmenbedingungen liegen. Die neuen Porti gelten ab dem 1. Januar 2025 bis zum 31. Dezember 2026.
- Die Bundesnetzagentur hat die geplante Entscheidung zur Anpassung der Entgelte für die Deutsche Post AG ab 2025 vorgestellt. Diese Entscheidung erfolgt im Rahmen des sogenannten Price-Cap-Maßgrößenverfahrens. Im Rahmen dieses Verfahrens wird der Spielraum für Anpassungen der Portogebühren festgelegt. Diese Festlegungen basieren auf der gesamtwirtschaftlichen Preissteigerungsrate (Inflationsrate) und der Produktivitätsfortschrittsrate. Für den Zeitraum von zwei Jahren wird aktuell eine Inflationsrate von 3,37 Prozent angesetzt. Die Produktivitätsfortschrittsrate beträgt für den Privatkunden-Brief und die Geschäftspost jeweils minus 7,11 Prozent, für Privatkunden-Pakete minus 3,84 Prozent. Diese Prognosen berücksichtigen erhebliche Rückgänge bei den Sendungsmengen im Privatkundenbereich sowie die sogenannten Lasten, die nur die Deutsche Post zu tragen hat. Durch diesen Mechanismus ergeben sich durchschnittliche Erhöhungsspielräume: * Price-Cap Privatkunden Brief: 10,48 Prozent * Price-Cap Geschäftspost: 10,48 Prozent * Price-Cap Privatkunden Paket: 7,21 Prozent. Es liegt im Ermessen der Post, wie sie die Spielräume innerhalb der drei Körbe nutzt. Die Preise einzelner Produkte können unterschiedlich stark angepasst werden. Das Verfahren wird erstmals nach den Vorgaben des neuen Postgesetzes durchgeführt. Anstatt eines allgemeinen Anpassungskorbes gibt es jetzt drei spezifische Bereiche: Privatkunden Briefe, Geschäftspost (Teilleistungen) und Privatkunden Pakete. Für Privatkundenbriefe und Geschäftspost gilt eine einheitliche Preisänderungsrate, um eine konsistente Entgeltentwicklung zu gewährleisten. Das Hauptziel des neuen Verfahrens ist die Sicherstellung der Finanzierung eines flächendeckenden Universaldienstes. Bis zum 18. Oktober 2024 haben Marktteilnehmer, Wettbewerber und Verbraucherschutzorganisationen Gelegenheit, die geplante Entscheidung zu kommentieren. Eine endgültige Entscheidung wird Mitte November erwartet. Nach der Bekanntgabe kann die Deutsche Post AG für einzelne Produkte wie den Standardbrief oder die Postkarte Genehmigungen bei der Bundesnetzagentur einholen. Diese Genehmigungen werden erteilt, wenn die Preise innerhalb der vorgegebenen Rahmenbedingungen liegen. Die neuen Porti gelten ab dem 1. Januar 2025 bis zum 31. Dezember 2026.
- Die Bundesnetzagentur hat die geplante Entscheidung zur Anpassung der Entgelte für die Deutsche Post AG ab 2025 vorgestellt. Diese Entscheidung erfolgt im Rahmen des sogenannten Price-Cap-Maßgrößenverfahrens. Im Rahmen dieses Verfahrens wird der Spielraum für Anpassungen der Portogebühren festgelegt. Diese Festlegungen basieren auf der gesamtwirtschaftlichen Preissteigerungsrate (Inflationsrate) und der Produktivitätsfortschrittsrate. Für den Zeitraum von zwei Jahren wird aktuell eine Inflationsrate von 3,37 Prozent angesetzt. Die Produktivitätsfortschrittsrate beträgt für den Privatkunden-Brief und die Geschäftspost jeweils minus 7,11 Prozent, für Privatkunden-Pakete minus 3,84 Prozent. Diese Prognosen berücksichtigen erhebliche Rückgänge bei den Sendungsmengen im Privatkundenbereich sowie die sogenannten Lasten, die nur die Deutsche Post zu tragen hat. Durch diesen Mechanismus ergeben sich durchschnittliche Erhöhungsspielräume: * Price-Cap Privatkunden Brief: 10,48 Prozent * Price-Cap Geschäftspost: 10,48 Prozent * Price-Cap Privatkunden Paket: 7,21 Prozent. Es liegt im Ermessen der Post, wie sie die Spielräume innerhalb der drei Körbe nutzt. Die Preise einzelner Produkte können unterschiedlich stark angepasst werden. Das Verfahren wird erstmals nach den Vorgaben des neuen Postgesetzes durchgeführt. Anstatt eines allgemeinen Anpassungskorbes gibt es jetzt drei spezifische Bereiche: Privatkunden Briefe, Geschäftspost (Teilleistungen) und Privatkunden Pakete. Für Privatkundenbriefe und Geschäftspost gilt eine einheitliche Preisänderungsrate, um eine konsistente Entgeltentwicklung zu gewährleisten. Das Hauptziel des neuen Verfahrens ist die Sicherstellung der Finanzierung eines flächendeckenden Universaldienstes. Bis zum 18. Oktober 2024 haben Marktteilnehmer, Wettbewerber und Verbraucherschutzorganisationen Gelegenheit, die geplante Entscheidung zu kommentieren. Eine endgültige Entscheidung wird Mitte November erwartet. Nach der Bekanntgabe kann die Deutsche Post AG für einzelne Produkte wie den Standardbrief oder die Postkarte Genehmigungen bei der Bundesnetzagentur einholen. Diese Genehmigungen werden erteilt, wenn die Preise innerhalb der vorgegebenen Rahmenbedingungen liegen. Die neuen Porti gelten ab dem 1. Januar 2025 bis zum 31. Dezember 2026.
- Die Bundesnetzagentur hat die geplante Entscheidung zur Anpassung der Entgelte für die Deutsche Post AG ab 2025 vorgestellt. Diese Entscheidung erfolgt im Rahmen des sogenannten Price-Cap-Maßgrößenverfahrens. Im Rahmen dieses Verfahrens wird der Spielraum für Anpassungen der Portogebühren festgelegt. Diese Festlegungen basieren auf der gesamtwirtschaftlichen Preissteigerungsrate (Inflationsrate) und der Produktivitätsfortschrittsrate. Für den Zeitraum von zwei Jahren wird aktuell eine Inflationsrate von 3,37 Prozent angesetzt. Die Produktivitätsfortschrittsrate beträgt für den Privatkunden-Brief und die Geschäftspost jeweils minus 7,11 Prozent, für Privatkunden-Pakete minus 3,84 Prozent. Diese Prognosen berücksichtigen erhebliche Rückgänge bei den Sendungsmengen im Privatkundenbereich sowie die sogenannten Lasten, die nur die Deutsche Post zu tragen hat. Durch diesen Mechanismus ergeben sich durchschnittliche Erhöhungsspielräume: * Price-Cap Privatkunden Brief: 10,48 Prozent * Price-Cap Geschäftspost: 10,48 Prozent * Price-Cap Privatkunden Paket: 7,21 Prozent. Es liegt im Ermessen der Post, wie sie die Spielräume innerhalb der drei Körbe nutzt. Die Preise einzelner Produkte können unterschiedlich stark angepasst werden. Das Verfahren wird erstmals nach den Vorgaben des neuen Postgesetzes durchgeführt. Anstatt eines allgemeinen Anpassungskorbes gibt es jetzt drei spezifische Bereiche: Privatkunden Briefe, Geschäftspost (Teilleistungen) und Privatkunden Pakete. Für Privatkundenbriefe und Geschäftspost gilt eine einheitliche Preisänderungsrate, um eine konsistente Entgeltentwicklung zu gewährleisten. Das Hauptziel des neuen Verfahrens ist die Sicherstellung der Finanzierung eines flächendeckenden Universaldienstes. Bis zum 18. Oktober 2024 haben Marktteilnehmer, Wettbewerber und Verbraucherschutzorganisationen Gelegenheit, die geplante Entscheidung zu kommentieren. Eine endgültige Entscheidung wird Mitte November erwartet. Nach der Bekanntgabe kann die Deutsche Post AG für einzelne Produkte wie den Standardbrief oder die Postkarte Genehmigungen bei der Bundesnetzagentur einholen. Diese Genehmigungen werden erteilt, wenn die Preise innerhalb der vorgegebenen Rahmenbedingungen liegen. Die neuen Porti gelten ab dem 1. Januar 2025 bis zum 31. Dezember 2026.
- Die Bundesnetzagentur hat die geplante Entscheidung zur Anpassung der Entgelte für die Deutsche Post AG ab 2025 vorgestellt. Diese Entscheidung erfolgt im Rahmen des sogenannten Price-Cap-Maßgrößenverfahrens. Im Rahmen dieses Verfahrens wird der Spielraum für Anpassungen der Portogebühren festgelegt. Diese Festlegungen basieren auf der gesamtwirtschaftlichen Preissteigerungsrate (Inflationsrate) und der Produktivitätsfortschrittsrate. Für den Zeitraum von zwei Jahren wird aktuell eine Inflationsrate von 3,37 Prozent angesetzt. Die Produktivitätsfortschrittsrate beträgt für den Privatkunden-Brief und die Geschäftspost jeweils minus 7,11 Prozent, für Privatkunden-Pakete minus 3,84 Prozent. Diese Prognosen berücksichtigen erhebliche Rückgänge bei den Sendungsmengen im Privatkundenbereich sowie die sogenannten Lasten, die nur die Deutsche Post zu tragen hat. Durch diesen Mechanismus ergeben sich durchschnittliche Erhöhungsspielräume: * Price-Cap Privatkunden Brief: 10,48 Prozent * Price-Cap Geschäftspost: 10,48 Prozent * Price-Cap Privatkunden Paket: 7,21 Prozent. Es liegt im Ermessen der Post, wie sie die Spielräume innerhalb der drei Körbe nutzt. Die Preise einzelner Produkte können unterschiedlich stark angepasst werden. Das Verfahren wird erstmals nach den Vorgaben des neuen Postgesetzes durchgeführt. Anstatt eines allgemeinen Anpassungskorbes gibt es jetzt drei spezifische Bereiche: Privatkunden Briefe, Geschäftspost (Teilleistungen) und Privatkunden Pakete. Für Privatkundenbriefe und Geschäftspost gilt eine einheitliche Preisänderungsrate, um eine konsistente Entgeltentwicklung zu gewährleisten. Das Hauptziel des neuen Verfahrens ist die Sicherstellung der Finanzierung eines flächendeckenden Universaldienstes. Bis zum 18. Oktober 2024 haben Marktteilnehmer, Wettbewerber und Verbraucherschutzorganisationen Gelegenheit, die geplante Entscheidung zu kommentieren. Eine endgültige Entscheidung wird Mitte November erwartet. Nach der Bekanntgabe kann die Deutsche Post AG für einzelne Produkte wie den Standardbrief oder die Postkarte Genehmigungen bei der Bundesnetzagentur einholen. Diese Genehmigungen werden erteilt, wenn die Preise innerhalb der vorgegebenen Rahmenbedingungen liegen. Die neuen Porti gelten ab dem 1. Januar 2025 bis zum 31. Dezember 2026.
Die Bundesnetzagentur hat die geplante Entscheidung zur Anpassung der Entgelte für die Deutsche Post AG ab 2025 vorgestellt. Diese Entscheidung erfolgt im Rahmen des sogenannten Price-Cap-Maßgrößenverfahrens.
Zusammensetzung des Spielraums für Preiserhöhungen
Im Rahmen dieses Verfahrens wird der Spielraum für Anpassungen der Portogebühren festgelegt. Diese Festlegungen basieren auf der gesamtwirtschaftlichen Preissteigerungsrate (Inflationsrate) und der Produktivitätsfortschrittsrate. Für den Zeitraum von zwei Jahren wird aktuell eine Inflationsrate von 3,37 Prozent angesetzt. Die Produktivitätsfortschrittsrate beträgt für den Privatkunden-Brief und die Geschäftspost jeweils minus 7,11 Prozent, für Privatkunden-Pakete minus 3,84 Prozent. Diese Prognosen berücksichtigen erhebliche Rückgänge bei den Sendungsmengen im Privatkundenbereich sowie die sogenannten Lasten, die nur die Deutsche Post zu tragen hat.
Durch diesen Mechanismus ergeben sich durchschnittliche Erhöhungsspielräume:
* Price-Cap Privatkunden Brief: 10,48 Prozent
* Price-Cap Geschäftspost: 10,48 Prozent
* Price-Cap Privatkunden Paket: 7,21 Prozent
Es liegt im Ermessen der Post, wie sie die Spielräume innerhalb der drei Körbe nutzt. Die Preise einzelner Produkte können unterschiedlich stark angepasst werden.
Portoverfahren nach neuem Postgesetz
Das Verfahren wird erstmals nach den Vorgaben des neuen Postgesetzes durchgeführt. Anstatt eines allgemeinen Anpassungskorbes gibt es jetzt drei spezifische Bereiche: Privatkunden Briefe, Geschäftspost (Teilleistungen) und Privatkunden Pakete. Für Privatkundenbriefe und Geschäftspost gilt eine einheitliche Preisänderungsrate, um eine konsistente Entgeltentwicklung zu gewährleisten. Das Hauptziel des neuen Verfahrens ist die Sicherstellung der Finanzierung eines flächendeckenden Universaldienstes.
Weiteres Verfahren
Bis zum 18. Oktober 2024 haben Marktteilnehmer, Wettbewerber und Verbraucherschutzorganisationen Gelegenheit, die geplante Entscheidung zu kommentieren. Eine endgültige Entscheidung wird Mitte November erwartet. Nach der Bekanntgabe kann die Deutsche Post AG für einzelne Produkte wie den Standardbrief oder die Postkarte Genehmigungen bei der Bundesnetzagentur einholen. Diese Genehmigungen werden erteilt, wenn die Preise innerhalb der vorgegebenen Rahmenbedingungen liegen. Die neuen Porti gelten ab dem 1. Januar 2025 bis zum 31. Dezember 2026.