- Die Bundesnetzagentur hat neue Entgelte für die Nutzung baulicher Anlagen der Telekom festgelegt. Präsident Klaus Müller betont, dass die Entscheidung Investitionsanreize für den Glasfaserausbau schafft. Erstmals wird eine Regelung angewandt, die die Auswirkungen auf den Geschäftsplan der Telekom berücksichtigt. Die Europäische Kommission äußerte Kritik an der Nicht-Kostenorientierung der Entgelte. Die Genehmigung ist zunächst auf zwei Jahre befristet, um die Marktentwicklung zu beobachten.
Die Bundesnetzagentur hat eine neue Entscheidung bezüglich der Entgelte für die Nutzung baulicher Anlagen der Telekom veröffentlicht. Präsident Klaus Müller betonte, dass diese Entscheidung einen fairen Interessenausgleich schafft, der Investitionsanreize für einen schnellen und umfassenden Ausbau des Glasfasernetzes zum Wohle aller Bürger sicherstellt. Dies könnte auch ein positives Signal für andere investierende Unternehmen in Deutschland sein.
Die Agentur untersuchte eine Vielzahl von Entgelten, die von der Telekom für die Nutzung ihrer baulichen Infrastrukturen erhoben werden. Erstmals wurde bei dieser Überprüfung eine Regelung angewandt, die die Folgen für den Geschäftsplan des marktmächtigen Unternehmens berücksichtigt. Dies soll sicherstellen, dass Investitionsanreize bestehen bleiben und der Ausbau hochleistungsfähiger Netze gefördert wird. Die Telekom berechnete ihre Entgelte basierend auf potenziellen Verlusten eigener Kunden an Wettbewerber und darauf resultierenden Erlöseinbußen.
Mehr zur Entgeltüberprüfung
Die Bundesnetzagentur übernahm diese Überlegungen im Grundsatz, berechnete jedoch die entstehenden Kosten der Telekom und bestimmte einen reduzierten Zuschlag für die Auswirkungen auf den Geschäftsplan. Das resultierende Entgelt liegt somit unter den ursprünglich beantragten Werten. Zuschläge sind nur für jene Infrastruktur gerechtfertigt, in die die Telekom speziell für den Glasfaserausbau investiert hat. Im Verteilnetz vom Kabelverzweiger, dem bekannten grauen Kasten am Straßenrand, hin zum Kunden, wird aktuell erst Glasfaser ausgebaut.
Anders verhält es sich im sog. Hauptkabelbereich, der bereits im Rahmen des Vectoring-Ausbaus weitgehend mit Glasfaser ausgestattet wurde. Investitionen in diesem Bereich werden durch einen Verzinsungs-Zuschlag für Glasfasernetze, bekannt als VHCN-WACC, berücksichtigt.
Kritik und Perspektive
Die Europäische Kommission äußerte sich in ihrer Stellungnahme zum Entscheidungsentwurf kritisch über die Tatsache, dass die Entgeltgenehmigung nicht ausschließlich an den Kosten der Telekom orientiert ist. Allerdings entschied sich der deutsche Gesetzgeber im Interesse der Förderung des Glasfaserausbaus, über eine reine Kostenorientierung hinausgehende Investitionsanreize zu setzen.
Wie stark der Zugang zu Leerrohren genutzt wird, bleibt momentan noch unsicher. Daher ist die Genehmigung zunächst auf zwei Jahre befristet. Die Bundesnetzagentur wird die Marktentwicklung sorgfältig beobachten, um gegebenenfalls Anpassungen vorzunehmen.