- Die Endgerätefreiheit bleibt in passiven optischen Glasfasernetzen bestehen. Die Bundesnetzagentur lehnt Ausnahmeregelungen für passive Glasfasernetze ab. Gleichbehandlung aller Netztypen ist Priorität für die Bundesnetzagentur. Einheitliche Standards für Netzabschlusspunkte werden betont. Klare Regeln ohne spezielle Ausnahmen profitieren Betreiber und Endnutzer.
Die Möglichkeit der Endgerätewahl bleibt in passiven optischen Glasfasernetzen weiterhin bestehen. Dies verkündete die Bundesnetzagentur in ihrer aktuellen Publikation zur Festlegung des Netzabschlusspunktes. Gemäß Klaus Müller, dem Präsidenten der Behörde, wird die Freiheit, welche Nutzer bereits aus VDSL- und Kabelnetzen kennen, nun auch für Glasfasernetze bestätigt. Diverse Interessenvertreter der Telekommunikationsbranche hatten zuvor gefordert, den rechtlichen Vorgaben eine Ausnahme hinzuzufügen und den Netzanschlusspunkt speziellen Bedingungen passiver optischer Glasfasernetze anzupassen.
Die Befürchtungen der Telekommunikationsbranche
Sie argumentierten mit der Sensibilität dieser Netze, da der letzte Übertragungsabschnitt von mehreren Benutzern geteilt wird. Die Bundesnetzagentur hat diese Argumente jedoch kritisch überprüft. Anhand eingegangener Störungsmeldungen und bestehenden sowie in der Praxis genutzten Gegenmaßnahmen wurde eine Ausnahme als nicht notwendig betrachtet. Auch wenn es gelegentlich zu Störungen durch den Anschluss ungeeigneter Endgeräte kommen könnte, sei dies, so die Einschätzung, ebenso wie in VDSL- und Kabelnetzwerken zu administrieren.
Für den Betreiber bleibt die Regulierung der Endgeräte eine Herausforderung, die jedoch mit den existierenden gesetzlichen Bestimmungen beherrschbar erscheint. Daher entschied die Agentur, keine Ausnahmen zu gewähren und die bestehenden Regularien als ausreichend zu erachten. Diese Entscheidung verdeutlicht, dass trotz technologischer Herausforderungen die Gleichbehandlung aller Netztypen oberste Priorität hat.
Einheitliche Standards für Netzabschlusspunkte
Mit diesem Entschluss betont die Bundesnetzagentur erneut die Wichtigkeit eines einheitlichen Standards bei der Ausrüstung von Netzinfrastrukturen. Sowohl Betreiber als auch Endnutzer profitierten von klar definierten Regeln, die gleiche Spielregeln für alle Beteiligten schaffen, ohne spezifische Ausnahmen zuzulassen. Trotz der rasanten Weiterentwicklung passiver optischer Glasfasernetze und den damit verbundenen technischen Spezifizierungen bleibt die Behörde beim geltenden Prinzip. Diese Entscheidung soll gewährleisten, dass auch zukünftige technologische Innovationen der momentan gültigen Regulierungsphilosophie folgen, indem sie die Endgerätefreiheit aufrechterhalten.