- Die Bundesnetzagentur hat eine Konsultation zu Kapitalverzinsungen und Produktivitätsfaktoren im Energiesektor initiiert, die seit dem 18. Juni 2025 im Dialog steht. Das Capital Asset Pricing-Modell dient zur Ermittlung der Kapitalverzinsung, wobei der risikolose Basiszins an die Regulierungsperiode angepasst wird. Ein neuer sektoraler Produktivitätsfaktor soll Kostenstrukturen im Energiesektor besser abgrenzen und wird aus dem Malmquist-Modell abgeleitet. Effizienzvergleiche setzen weiterhin auf SFA und DEA, mit Neuerungen beim Bewertungsansatz für den Ineffizienzabbau. Diese regulatorischen Maßnahmen folgen einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs zur Autonomie der Bundesnetzagentur.
Die Bundesnetzagentur hat kürzlich eine richtungsweisende Konsultation zu den Verfahren zur Festlegung von Methoden im Umgang mit den Kapitalverzinsungen und Produktivitätsfaktoren im Energiesektor gestartet. Diese Konsultation umfasst wesentliche Regulierungspunkte, die seit dem 18. Juni 2025 zum Dialog bereitstehen. Der Präsident der Bundesnetzagentur, Klaus Müller, verweist auf ein umfassendes Maßnahmenpaket, das die Wirtschaftlichkeit und Attraktivität von Investitionen in den regulierten Energiemarkt sichern soll.
Kapitalverzinsung im Fokus
Ein bedeutender Bestandteil dieser Konsultation ist die Ermittlung der Kapitalverzinsung mittels des bewährten Capital Asset Pricing-Modells. Während das Marktrisiko traditionell über historische Überrenditen eingeschätzt wird, plant die Agentur, den risikolosen Basiszins flexibler zu gestalten, indem er an die Dauer der Regulierungsperiode gekoppelt wird. Diese Anpassung soll dem variablen Zinsumfeld Rechnung tragen. Darüber hinaus wird nur das arithmetische Mittel zur Bestimmung der Marktrisikoprämie herangezogen, was zu einem substanziellen Anstieg des Eigenkapitalzinssatzes führen dürfte. Die Kriterien für Fremdkapitalkosten bleiben marktorientiert und sollen jährlich angepasst werden.
Ein weiteres zentrales Kapitel des Konsultationspakets ist die Gestaltung des generellen sektoralen Produktivitätsfaktors. Dieser Faktor ist entscheidend, um die spezifischen Kostenstrukturen der Netzbranche von denen der Gesamtwirtschaft abzugrenzen. Durch die Ableitung aus dem Malmquist-Modell sollen zukünftige Anpassungen vereinfacht und präzisiert werden, wobei die Berechnung allein auf jene Kosten erhoben wird, die nicht kontinuierlich angepasst werden.
Effizienz im Wandel
Im Bereich der Effizienzvergleiche für Strom und Gas bleibt die Anwendung bewährter Methoden wie der Stochastic Frontier Analysis (SFA) und der Data Envelopment Analysis (DEA) maßgebend. Ein Novum stellt die Reduktion des Ineffizienzabbaus auf drei Jahre dar sowie eine Umstellung der Bewertungsmethode: Anstelle des „Best-of-Four“-Ansatzes wird ein Mittelwert aus DEA- und SFA-Werten gebildet, wobei der günstigere Wert maßgeblich ist. Sollte diese Bewertungsmethode im Gasbereich nicht überzeugen, evaluiert die Bundesnetzagentur alternative Maßnahmen.
Alle Interessengruppen sind eingeladen, bis zum 18. August 2025 ihre Stellungnahmen zu diesen Entwürfen einzubringen. Ursprünglich war eine sechswöchige Konsultationszeit vorgesehen, die nun um eine zusätzliche Woche verlängert wurde, um mehr Raum für Beteiligung zu schaffen.
Regulatorische Neuerungen im Hintergrund
Die aktuellen Festlegungen der Bundesnetzagentur sind eine unmittelbare Konsequenz aus der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs zur Autonomie der Agentur. Hierdurch werden die bisherigen Verordnungen abgelöst, was der Agentur eine erweiterte Verantwortung überträgt. Diese wird durch die Justiz im Rahmen des Energiewirtschaftsgesetzes überwacht, wobei das Oberlandesgericht Düsseldorf und der Bundesgerichtshof als Instanzen fungieren. Die regulatorischen Änderungen verdeutlichen die dynamische Anpassung an europäische Vorgaben und nationale Bedürfnisse.