- Die Bundesnetzagentur veröffentlicht Kostendeckungsbericht zu Schienen-Personen-Nahverkehrs-Entgelten 2018-2022
- . Zeitraum: 2018-2022
- . Auswertungen und Trends zur Mengen- und Erlösentwicklung
- . Kostendeckungsrückgang und Inflation ab 2023
- . Überprüfung der Kostenunterdeckung gemäß Eisenbahnregulierungsgesetz
Die Bundesnetzagentur veröffentlicht Kostendeckungsbericht zu Schienen-Personen-Nahverkehrs-Entgelten 2018-2022
Die Bundesnetzagentur hat heute einen Bericht zur Deckung der Kosten bei Eisenbahn-Infrastrukturunternehmen des Bundes durch die Entgelte des Schienen-Personen-Nahverkehrs veröffentlicht.
Zeitraum 2018-2022: Auswertungen und Trends
Der vorliegende zweite Kostendeckungsbericht umfasst den Zeitraum von 2018 bis 2022. Im Bericht enthalten sind insbesondere Auswertungen zur DB Netz AG und zur DB Station&Service AG (seit Dezember 2023 in die DB InfraGO AG zusammengelegt). Die Bundesnetzagentur hat die Mengen- und Erlösentwicklung bei den Trassenentgelten untersucht und überprüft, ob eine Kostenüber- oder Kostenunterdeckung vorlag. Ergänzend wird ein Ausblick auf die Jahre 2023 bis 2025 gegeben.
Kostendeckungsrückgang und Inflation
Bei der Kostendeckung durch die Entgelte des Schienen-Personen-Nahverkehr bestand im Betrachtungszeitraum kein einheitliches Bild für die untersuchten Infrastrukturunternehmen. Die Trends waren dagegen eindeutig: In nahezu allen Fällen war die Kostendeckung durch die Schienen-Personen-Nahverkehrs-Entgelte rückläufig. Dieser Trend verstärkt sich ab 2023 durch die hohe Inflation und Preissteigerungen. Die gesetzlich auf 1,8 % festgelegte jährliche Steigerungsrate für die Schienen-Personen-Nahverkehrs-Entgelte kann diese nicht auffangen, so dass sich eine rückläufige Kostendeckung abzeichnet.
Überprüfung der Kostenunterdeckung
Nach dem Eisenbahnregulierungsgesetz hat die Bundesnetzagentur zu überprüfen, ob aufgrund der Trassenpreisbremse für den Schienen-Personen-Nahverkehr bei den Eisenbahn-Infrastrukturunternehmen des Bundes eine Kostenunterdeckung besteht. Ein Bericht hierzu ist alle fünf Jahre vorzulegen. Der zweite Kostendeckungsbericht zu Schienen-Personen-Nahverkehrs-Entgelten für den Zeitraum von 2018 bis 2022 ist unter veröffentlicht.