- Deutsche Verbraucherschützer klagen gegen Meta wegen Datenschutzverstößen.
- Entscheidung von Meta, für personalisierte Werbung zuzustimmen oder zu zahlen, wird als Verstoß gegen den Datenschutz angesehen.
- Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen (VZ) erklärt, dass große Unternehmen wie Meta sich an geltende Regeln halten müssen.
- Verbraucherschützer sehen keine Möglichkeit einer freiwilligen Entscheidung bei der “Zahlen oder Zustimmen”-Frage.
- Meta war bereits zuvor aufgrund des “Pay or Consent”-Vorgehens in Konflikt mit Verbraucherschützern geraten.
Deutsche Verbraucherschützer klagen gegen Meta wegen Datenschutzverstößen
Deutsche Verbraucherschützer haben Klage gegen den Facebook-Mutterkonzern Meta eingereicht, da sie der Ansicht sind, dass die Entscheidung, entweder für personalisierte Werbung zuzustimmen oder zu zahlen, gegen den Datenschutz verstößt. Diese Entscheidung sei nach Angaben der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen (VZ) nicht rechtens. Die VZ erklärte, dass große Unternehmen wie Meta sich nicht an geltende Regeln halten dürften. Eine Sprecherin von Meta betonte hingegen, dass das Unternehmen sich an die geltenden Gesetze gehalten habe. Die Abonnements seien so gestaltet, dass den Nutzern die Kontrolle darüber gegeben wird, ob ihre Daten für personalisierte Werbung verwendet werden dürfen. Laut der Unternehmensvertreterin sei dies ein legaler Schritt, um die Zustimmung der Nutzer für personalisierte Werbung einzuholen, entsprechend einem Urteil des EU-Gerichtshofs.
Die “Zahlen oder Zustimmen”-Frage
Die Verbraucherschützer sehen jedoch keine Möglichkeit einer freiwilligen Entscheidung bei der “Zahlen oder Zustimmen”-Frage (“Pay or Consent”). Sie monieren, dass es nicht möglich war, eine Wahl auf freiwilliger Basis zu treffen. Laut der VZ sei dies ein Verstoß gegen den Datenschutz, da Meta darauf abgezielt habe, dass Nutzer der kostenfreien Nutzung zustimmen, was umfassendes Nutzertracking für personalisierte Werbeanzeigen ermöglichen würde. Darüber hinaus kritisieren sie, dass Meta nicht ausreichend deutlich gemacht habe, dass trotz des werbefreien Abonnements immer noch Daten gesammelt würden.
Es ist nicht das erste Mal, dass Meta aufgrund des “Pay or Consent”-Vorgehens in Konflikt mit Verbraucherschützern gerät. Im November hatte die Datenschutzorganisation noyb Beschwerde bei der österreichischen Datenschutzbehörde eingereicht. Auch die Verbraucherzentrale NRW hatte eine separate Klage gegen Meta eingereicht, hierbei ging es um einen falsch beschrifteten Bestell-Button. Vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf setzte sich die Verbraucherzentrale dabei im einstweiligen Rechtsschutz durch.