- Ab dem 1. Mai 2025 akzeptieren deutsche Behörden nur noch digitale Passbilder für Ausweisdokumente. . Bürger können Fotos entweder bei professionellen Fotografen oder direkt in der Behörde erstellen lassen. . Fotostudios müssen technische Standards erfüllen, um Bilder direkt an die Behörden zu übertragen. . Die Anforderungen an digitale Passbilder entsprechen denen für biometrische Fotos auf Papier. . Die Umstellung auf digitale Passbilder zielt auf Prozessvereinheitlichung und erhöhte Sicherheit.
Ab dem 1. Mai 2025 gelten in Deutschland neue Vorschriften für den Antrag auf amtliche Dokumente wie Personalausweise und Reisepässe. Fortan werden in sämtlichen Behörden nur noch digitale Passbilder akzeptiert. Gedruckte Fotos auf Papier sind damit passé. Welche Neuerungen diese Regelung mit sich bringt und welche Implikationen sie für Antragsteller hat, wird im Folgenden erläutert.
Digitale Passbilder – Ein Überblick
Bürgerinnen und Bürger haben die Wahl: Sie können sich zwischen einem professionellen Fotografen oder der Erstellung des Fotos direkt in der Behörde entscheiden. Viele Bürgerämter sind bereits mit Selbstbedienungs-Terminals für biometrische Passbilder, Fingerabdrücke und Unterschriften ausgestattet. Ergänzend zur Grundgebühr des jeweiligen Ausweisdokuments fällt für die Nutzung eine Gebühr von sechs Euro an. Antragstellern werden bis zu drei Fotovarianten zur Auswahl gestellt. Sollte kein Bild Zuspruch finden, kann der Prozess wiederholt werden. Informationen zur Verfügbarkeit dieser Services vor Ort erhalten Interessierte online oder telefonisch bei ihrem zuständigen Amt.
Fotostudios, die diesen Service weiter anbieten möchten, müssen sicherstellen, dass sie die technischen und datenschutzrechtlichen Auflagen erfüllen, um die Bilder direkt an die Behörden zu übertragen. Nach Aufnahme im Studio wird das Passbild sicher in der Cloud abgelegt. Kunden erhalten einen Data-Matrix-Code, der es der Behörde ermöglicht, das Bild herunterzuladen. Die Kosten für diesen Service variieren je nach Anbieter.
Vorschriften für digitale Passbilder
Die Anforderungen an digitale Passbilder sind identisch mit denen für biometrische Fotos auf Papier. Das Bundesinnenministerium hat wesentliche Kriterien festgelegt: Das Gesicht muss von der Kinnspitze bis zum oberen Kopfende sichtbar sein, und beide Gesichtshälften müssen klar erkennbar sein. Der Kopf muss zentral im Bild positioniert und gleichmäßig ausgeleuchtet sein. Ein neutraler Gesichtsausdruck sowie ein gleichmäßiger Hautton sind ebenfalls erforderlich. Kopfbedeckungen werden aus religiösen Gründen toleriert, so lange das Gesicht vollständig sichtbar bleibt. Für Kinder und Babys gibt es gewisse Ausnahmeregelungen.
Gründe für die Umstellung auf digitale Passbilder
Die Entscheidung zur ausschließlichen Akzeptanz digitaler Passbilder soll den Antragsprozess vereinheitlichen und effizienter gestalten. Zudem dient diese Umstellung der Verbesserung der Sicherheit. Ein wesentlicher Aspekt ist die Bekämpfung von Fälschungen, insbesondere dem sogenannten Morphing. Beim Morphing werden verschiedene Personenbilder zu einem kombiniert, was bei Gesichtserkennungssystemen Fälschungen nur schwer erkennbar macht. Solche manipulierten Bilder können es mehreren Personen ermöglichen, einen Pass zu teilen und Sicherheitskontrollen zu umgehen. Durch die digitale übermittlung der Passbilder an die Behörden wird das Risiko solcher Fälschungsversuche deutlich verringert.