- Die Verpflichtung zur Veröffentlichung von Insider-Informationen ist von großer Bedeutung für Unternehmen im Energiebereich
- Die Bundesnetzagentur hat ein Bußgeld in Höhe von 75.000 Euro gegen das Unternehmen GASCADE verhängt
- GASCADE veröffentlichte fehlerhafte Werte zu „Nord Stream 2“, was zu einem Preiseinbruch um bis zu 4,00 Euro/MWh führte
- GASCADE unterließ eine klarstellende Mitteilung über die Insider-Informationen
- Die Pflicht zur unverzüglichen und effektiven Veröffentlichung von Insider-Informationen ist in der Verordnung (EU) 1227/2011 (REMIT) festgelegt
Die Verpflichtung zur Veröffentlichung von Insider-Informationen ist von großer Bedeutung für Unternehmen im Energiebereich. Das zeigt sich aktuell an der Situation rund um den Fernleitungsnetzbetreiber GASCADE Gastransport GmbH. Die Bundesnetzagentur hat gegen das Unternehmen aufgrund fehlerhafter Werte zu „Nord Stream 2“ ein Bußgeld in Höhe von 75.000 Euro verhängt.
Fehlerhafte Veröffentlichung von Werten zu „Nord Stream 2“
Im August 2021 kam es bei GASCADE zu IT-Problemen, die dazu führten, dass fehlerhafte Werte zu den Gasflüssen für den Netzpunkt „Lubmin 2“ veröffentlicht wurden. Dies führte zu Spekulationen über die bevorstehende Inbetriebnahme der Pipeline „Nord Stream 2“, obwohl diese noch nicht zertifiziert war. Die Veröffentlichung der fehlerhaften Werte sorgte für einen Preiseinbruch um bis zu 4,00 Euro/MWh.
Unterlassen einer klarstellenden Mitteilung
Die korrigierten Werte wurden zwar veröffentlicht, jedoch unterließ GASCADE eine klarstellende Mitteilung über die Insider-Informationen. Das Unternehmen war der Ansicht, dass der Markt die fehlerhaften Werte nicht als echt ansehen würde, jedoch belegt die Reaktion des Marktes nach der Veröffentlichung das Gegenteil.
Veröffentlichungspflicht von Insider-Informationen
Die Pflicht zur unverzüglichen und effektiven Veröffentlichung von Insider-Informationen ist in der Verordnung (EU) 1227/2011 (REMIT) festgelegt. Solche Informationen müssen spätestens eine Stunde nach dem Ereignis auf einer entsprechenden Plattform veröffentlicht werden. Die Bundesnetzagentur hat ein Merkblatt zu den Anforderungen an die Veröffentlichung von Insider-Informationen veröffentlicht, um die Marktteilnehmer über ihre Pflichten aufzuklären.