- Die Bundesnetzagentur organisiert eine Verhandlung zur Frequenzverteilung auf Antrag der Freenet AG. Die relevanten Frequenzen umfassen 800 MHz, 1.800 MHz und 2.600 MHz. Die Initiative fokussiert sich auf die Mobilfunkversorgung und den Wettbewerb. Die öffentliche Verhandlung soll rechtliche und planerische Klarheit schaffen. Übergangsregelungen sollen einen reibungslosen Übergang und Kontinuität der Dienste sicherstellen.
Die Bundesnetzagentur initiiert am 9. Januar 2025 eine öffentliche mündliche Verhandlung zur Zuteilung von Mobilfunkfrequenzen. Die Verhandlung wurde auf Antrag der Freenet AG einberufen. Die betreffenden Frequenzen umschließen die Bereiche 800 MHz, 1.800 MHz und 2.600 MHz. Die Behörde hat ein detailliertes Handout veröffentlicht, das die potenziellen Festlegungen der Präsidentenkammer thematisiert. Diese Festlegungen basieren maßgeblich auf dem im Mai 2024 publizierten Konsultationsentwurf. Der Entwurf zielt auf die Weiterentwicklung des Mobilfunkbereichs sowie die Vertiefung des Wettbewerbs ab.
Verbesserung des Mobilfunknetzes
Laut Klaus Müller, dem Präsidenten der Bundesnetzagentur, konzentriert sich die Initiative auf die Optimierung der Mobilfunkversorgung vor allem im ländlichen Raum. Die Verlängerung der Frequenznutzungsrechte ist mit anspruchsvollen Versorgungsauflagen verbunden. Müller betont, dass die Stärkung des Wettbewerbs im Mobilfunkmarkt prioritär ist. Spezielle Regeln sollen für 1&1 gelten, wobei das Verhandlungsmandat für Diensteanbieter mit klaren Leitlinien ausgestattet wird. Diese sollen effektive Verhandlungen ermöglichen und fördern.
Öffentliche Beteiligung und Entscheidungsprozess
Die interessierten Akteure sind eingeladen, ihre Ansichten während der öffentlichen Verhandlung darzulegen. Die Bundesnetzagentur plant eine rasche Entscheidung über die Bereitstellung der Frequenzen, um rechtliche und planerische Klarheit zu schaffen. Diese Entscheidung ist entscheidend, da Ende des Jahres 2025 die Nutzungsrechte der genannten Frequenzen auslaufen. Die Frequenzen sind aktuell essenziell für die bundesweite Versorgung mit leistungsfähigen Breitbandverbindungen und werden von den drei großen Netzbetreibern genutzt.
Übergangslösungen und Planungssicherheit
Bereits im Mai 2024 hatte die Bundesnetzagentur einen Entwurf für eine Übergangsregelung veröffentlicht, die eine temporäre Verlängerung dieser Nutzungsrechte in Betracht zog. Dies sollte einen reibungslosen Übergang gewährleisten und die Kontinuität der Dienste sichern. Die Diskussionen über die endgültigen Festlegungen und deren Auswirkungen auf die Marktteilnehmer laufen, doch die Zielsetzung bleibt klar: Technologischer Fortschritt und faire Wettbewerbsbedingungen für alle Marktteilnehmer sollen im Einklang stehen.