- Die Bundesnetzagentur untersucht die zukünftige Regulierung von Strom- und Gasnetzbetreibern. Fortschritte der Energiewende erfordern erhebliche Investitionen und adaptive regulatorische Unterstützung. Neue Entwürfe zur Anreizregulierung und Kostenfestsetzung werden im zweiten Quartal 2025 konsultiert. Die Regulierungsperiode soll auf drei Jahre verkürzt werden, mit einer fünfjährigen Übergangsphase. Transparenz und Beteiligung der Branche sind zentrale Elemente der zukünftigen Regulierungsstrategie.
Noch während die aktuellen Regelungen zur Energieregulierung Bestand haben, wirft die Bundesnetzagentur einen ersten detaillierten Blick auf das künftige System der Regulierung für Strom- und Gasnetzbetreiber. Die Anstrengungen, die die Netzbetreiber im Zuge der Energiewende unternehmen, erfordern nicht nur erhebliche Investitionen, sondern auch eine adaptive Unterstützung durch die Regulierung. Es steht außer Frage, dass die Komplexität und Geschwindigkeit der Regulierung verbessert werden müssen, um die notwendigen Rahmenbedingungen für Investitionen zu bieten. Die Stimulierung der Effizienz bleibt ein zentrales Anliegen, wobei jeder investierte Euro den größtmöglichen Nutzen für die Netznutzer bringen soll. Diesen Weg der Transformations unterstützung fasst die Agentur essenziell in ihrem Zwischenbericht zusammen.
Künftige Richtlinien für die Energienetze
Die Veröffentlichung der Bundesnetzagentur umfasst Entwürfe zu den Vorschriften, die die bestehende Anreizregulierung und Kostenfestsetzung transformieren sollen. Essenziell ist die Offenlegung der Begründungen hinter diesen neuen Regulierungsentwürfen, die eine tiefere Einblicke in die geplante Methodik bieten. Ein wichtiger Bestandteil des weiteren Verfahrens ist die Evaluierung der Kapitalkostensätze, begleitet von einem Gutachten, das Aufschluss über die Methodik gibt. Für den Effizienzvergleich wird vor allem an einem umfassenden Sachstandsbericht gearbeitet, der spezifische Fragestellungen beleuchtet. Der Prozess der Entscheidungsfindung ist jedoch noch nicht am Ziel angekommen. Es wird erwartet, dass die Entwürfe des Regelungsrahmens im zweiten Quartal 2025 konsultiert werden.
Methodische Ausgestaltung und Rahmenbedingungen
Die Festlegung der wesentlichen Rahmenbedingungen dient als Fundament eines künftigen Regulierungssystems. Die Reduzierung der Regulierungsperiode auf drei Jahre nach einer fünfjährigen Übergangsphase ist ein bedeutendes Novum. Kleinere Netzbetreiber können weiterhin auf vereinfachte Verfahren vertrauen, während Netzbetreiber mit sehr geringen Kosten einem spezifischen Verfahren unterliegen werden. Die Korrelation von Kapitalkosten im Gasbereich wird aufgrund der Festlegung KANU 2.0 jährlich beurteilt. Der Katalog nicht beeinflussbarer Kostenanteile erfährt eine Reduktion, während sowohl der Produktivitätsfaktor als auch der Effizienzvergleich erhalten bleiben. Neu integriert wird die Komponente der Energiewendekompetenz in die Qualitätsregulierung, die somit neue Anreize setzt.
Investitionsstabilität und Netzwerkqualität
Auch für die Strom- und Gasnetzbetreiber ändern sich die Startbedingungen, insbesondere durch die Einführung der Realkapitalerhaltung. Durch die Pauschalierung der Kapitalkosten und die Bestimmung des Umlaufvermögens entstehen neue Kalkulationsgrundlagen. Die kalkulatorische Ermittlung der Gewerbesteuer wird beibehalten. Begleitet werden diese Änderungen von Veröffentlichungen zu Fachdiskussionen über essenzielle Bestandteile des Systems, die tiefere Einblicke in zukünftige Schritte geben. Der intensive Austausch zur Kapitalverzinsung wird mit einer Analyse und Bewertung untermauert, während der Effizienzvergleich weiterhin vertieft betrachtet wird. Dies zeigt sich auch im fortbestehenden Diskussionsbedarf zu netzspezifischen Heterogenitäten und vorausschauendem Netzausbau.
Transparenz und nächste Schritte
Der abgestimmte Zwischenbericht offenbart den derzeitigen Abwägungsstand und verweist auf die Möglichkeit für die Branche, sich in die anstehende formelle Konsultation im nächsten Quartal einzubringen. Dadurch wird die Transparenz erhöht und eine Einbeziehung aller relevanten Akteure gewährleistet. Bereits veröffentlichte Termine und Diskussionen für das Jahr 2025 geben den Betroffenen die Chance, sich frühzeitig vorzubereiten und ihre Beiträge zu leisten. Die Grundlage für diesen Wandel resultiert aus der rechtlichen Neupositionierung der Energieregulierung in Deutschland, die durch ein wegweisendes Urteil des Europäischen Gerichtshofs notwendig wurde. Die Bundesnetzagentur trägt hierbei signifikant Verantwortung und wird in ihren Entscheidungen durch die höheren Gerichte beaufsichtigt.