- Das Oberlandesgericht Köln hat den Antrag der Verbraucherzentrale NRW gegen Meta abgelehnt, da Metas Interesse an der Datenverwendung überwiegt. Das Gericht entschied, dass Meta ohne direkte Einwilligung der Nutzer auf Daten zugreifen könne, solange der Zweck legitim ist. Meta betont die Bedeutung dieser Daten für die Anpassung von KI-Modellen an die deutsche Kultur und Sprache. Trotz des Eilverfahrens zugunsten von Meta könnte ein Hauptsacheverfahren die Lage ändern. Max Schrems plant, ein Verfahren gegen Meta in der gesamten EU einzuleiten, was möglicherweise zu Schadensersatzforderungen führen könnte.
Das Oberlandesgericht Köln hat in einer jüngsten Entscheidung einen Antrag der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen gegen den Facebook-Mutterkonzern Meta abgelehnt. Das Gericht sieht keinen Grund, Meta den Zugang zu Nutzerdaten aus Facebook und Instagram für das Training seiner KI-Software zu untersagen (Az. 15 UKl 2/25). Die Verbraucherzentrale hatte argumentiert, dass Meta mit der Nutzung gegen europäisches Datenschutzrecht verstoße. Dennoch fand das Gericht, dass das berechtigte Interesse von Meta an der Datenverwendung überwiege.
Richterliche Entscheidung zugunsten Metas
Richter Oliver Jörgens wies darauf hin, dass Meta sich auf die Datenschutzgrundverordnung stütze, die es erlauben würde, ohne direkte Einwilligung der Nutzer auf Beiträge zuzugreifen. Der Zweck des Trainings sei legitim und könne durch weniger invasive Methoden nicht erreicht werden. Meta hat versichert, sensible Daten herauszufiltern, um die Privatsphäre der Nutzer bestmöglich zu schützen. Trotzdem äußerte der Vorstand der Verbraucherzentrale NRW, Wolfgang Schuldzinski, Bedenken. Er forderte, dass Verbraucher aktiv einwilligen und nicht bloß widersprechen können sollten.
Meta verteidigt Datenverarbeitung
Meta verteidigte seine Pläne, indem es erklärte, dass die Maßnahmen im Einklang mit den Richtlinien des Europäischen Datenschutzausschusses stünden. Nutzer seien ausführlich über die Option informiert, der Nutzung ihrer Daten für KI-Zwecke zu widersprechen. Der Konzern betonte, wie wichtig diese Daten für die Verbesserung und Anpassung von KI-Modellen an die deutsche Kultur und Sprache seien. Obwohl das Eilverfahren zugunsten von Meta entschieden wurde, könnte ein Hauptsacheverfahren die Situation noch ändern.
Auswirkungen auf die Zukunft
Max Schrems, Leiter der europäischen Datenschutzorganisation Noyb, meinte, dass der Fall trotz des bisherigen Urteils noch nicht abgeschlossen sei. Seine Organisation plant, ein Verfahren gegen Meta in der gesamten EU einzuleiten. Sollte sich das Vorgehen von Meta letztlich als unrechtmäßig erweisen, könnten Schadensersatzforderungen von Millionen europäischer Nutzer folgen. Die rechtliche Auseinandersetzung zeigt, dass der Balanceakt zwischen Technologieentwicklung und Datenschutz weiterhin kontrovers diskutiert wird.