- Der deutsche Maildienstleister GMX/Web.de erringt Teilsieg gegen Google in Mainz. Das Landgericht Mainz untersagt Google, Gmail bei Android-Einrichtung zu bevorzugen. Googles Berufung gegen das Urteil macht dessen Rechtskraft unsicher. 1&1 muss dennoch drei Viertel der Prozesskosten tragen. Der DMA stärkt Verbraucherrechte gegenüber großen Plattformbetreibern wie Google.
Der deutsche Maildienstleister GMX/Web.de konnte im Rechtsstreit gegen den US-Technologie-Giganten Google einen Teilsieg erringen. Das Landgericht Mainz untersagte Google, den eigenen Maildienst Gmail bei der Einrichtung eines Android-Smartphones zu bevorzugen. Der Beschluss fiel im Rahmen des Falls, der unter dem Aktenzeichen 12 HK O 32/24 registriert ist. Zuvor war es notwendig, eine Gmail-Adresse zu verwenden, wenn ein Nutzer ein Google-Konto erstellte, sei es für den App-Store Google Play, den mobilen Browser Chrome oder die Videoplattform YouTube. Diese Einschränkung beeinträchtigte die Wettbewerbsfähigkeit von GMX und Web.de erheblich. Dennoch wurde ein Teil der Klage zurückgewiesen, was zur Folge hat, dass 1&1, die Muttergesellschaft von GMX/Web.de, drei Viertel der Prozesskosten tragen muss. Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig, da Google bereits Berufung eingelegt hat.
Änderungen im Nutzerverhalten
Google hat mittlerweile einige Änderungen vorgenommen, die das in der Klage kritisierte Verhalten mildern sollen. Beispielsweise ist seit Mai 2025 die Registrierung nur durch Angabe einer Handynummer möglich. Dennoch wird dabei automatisch eine Gmail-Adresse generiert, was das Gericht als unzureichend betrachtet. 1&1 berief sich in ihrer Klage auf den europäischen Digital Markets Act (DMA), der die Rechte von Verbrauchern und kleineren Unternehmen gegenüber großen Plattformbetreibern stärken soll. Dieses mächtige Digitalgesetz, das seit März 2024 in Kraft ist, soll dem Missbrauch von Marktmacht durch sogenannte Gatekeeper entgegenwirken. Diese Gatekeeper, zu denen laut Europäischer Kommission unter anderem Apple, Google-Mutterkonzern Alphabet, und Meta zählen, sind verpflichtet, eigene Dienste und jene der Konkurrenz gleich zu behandeln.
Signifikanter Schritt in Richtung Wettbewerbsvielfalt
Michael Hagenau, der Geschäftsführer von GMX und Web.de, zeigte sich zufrieden mit dem Urteil. Er betonte, dass dieses eine positive Entwicklung für den Wettbewerb sowie die Wahlfreiheit der Konsumenten darstellt. Millionen von Nutzern könnten sich in Zukunft bewusst für einen europäischen Anbieter entscheiden, der strenge Datenschutzrichtlinien verfolgt. Auf diese Weise setze der Digital Markets Act ein klares Signal für digitale Souveränität. Anwalt Christian Karbaum erläuterte, dass es GMX und Web.de auf Grundlage des DMA gelungen sei, weitreichende Änderungen in den Einrichtungsprozessen von Android, Google Play, YouTube und Chrome durchzusetzen und die bisherige Kopplung dieser Dienste mit Gmail zu lockern.
Google hingegen bewertet es positiv, dass die Mehrheit der Klagepunkte abgewiesen wurden, äußerte jedoch Besorgnis, dass das Urteil das Ziel des DMA, schlüssige Regelungen zu schaffen, untergrabe. Entscheidungen dieser Art könnten zu mehr Bürokratie führen, besonders in einer Zeit, in der europäische Entscheidungsinstanzen einfache Vorschriften zur Förderung von Innovation fordern.