- Die Veröffentlichung des Abschlussberichts markiert einen bedeutenden Schritt in der Überwachung des Glasfaserausbaus in Deutschland. Der Bericht ergab keine wesentlichen neuen Erkenntnisse und zeigte, dass die Deutsche Telekom häufig auf lukrative Gebiete zielt. Obwohl potenzielle Wettbewerbsverzerrungen durch „leere“ Ausbauankündigungen untersucht wurden, sieht die Bundesnetzagentur derzeit keinen verstärkten Eingriffsbedarf. Die Analyse betont, dass die Missbrauchsprüfungen von spezifischen lokalen Bedingungen abhängen. Der integrative Ansatz der Monitoringstelle hat eine fundierte Datenbasis für die Debatte über den Doppelausbau geschaffen.
Die Veröffentlichung des Abschlussberichts der Bundesnetzagentur markiert einen bedeutenden Schritt in der Überwachung des Glasfaserausbaus in Deutschland. Der Bericht fasst die Ergebnisse der im Juli 2023 ins Leben gerufenen Monitoringstelle zusammen, die gemeinsam mit dem Bundesdigitalministerium ins Leben gerufen wurde, um doppelte Glasfaserausbauvorhaben zu dokumentieren und zu analysieren. Im Mittelpunkt standen 539 gemeldete Fälle, die ein umfassendes Bild des Wettbewerbs im Ausbau von Glasfasernetzen zeichnen sollten. Besonders Augenmerk lag auf den potenziellen Wettbewerbsverzerrungen, die durch „leere“ Ausbauankündigungen entstehen könnten.
Die Monitoringstelle stellte keine wesentlichen neuen Erkenntnisse fest. Auch die verlängerte Beobachtungsphase, die bis zum 1. Juli 2025 andauerte, brachte keine nennenswert anderen Resultate zutage. Die Deutsche Telekom begann häufiger ihre Ausbauvorhaben unmittelbar nach dem Markteintritt eines anderen Anbieters oder legte den Fokus bevorzugt auf lukrative Gebiete. Diese Schlussfolgerungen basieren jedoch ausschließlich auf den Angaben der beteiligten Akteure.
Infrastrukturwettbewerb und Marktergebnisse
Der Infrastrukturwettbewerb in Regionen, wo der Glasfaserausbau ökonomisch nur einmal durchgeführt werden kann, kann ineffiziente Ergebnisse hervorrufen. Obwohl klare Richtlinien zum Schutz des Wettbewerbs bestehen, sieht die Bundesnetzagentur derzeit keinen Grund für verstärkte Eingriffe. Die Rolle der Beschlusskammer der Bundesnetzagentur besteht darin, die eingegangenen Missbrauchsbeschwerden zu überprüfen und gegebenenfalls Verfahren einzuleiten. Die Bewertung solcher Beschwerden fokussiert sich auf klar identifizierte Kriterien innerhalb des Berichts.
Ein wesentlicher Aspekt bleibt die Förderung des Glasfaserausbaus durch alle marktaktiven Unternehmen. Insbesondere die Deutsche Telekom, als marktprägendes Unternehmen, steht im Verdacht, durch ihre Ausbaupläne andere Anbieter im Wettbewerb zu schwächen. Der finale Bericht hebt hervor, dass Missbrauchsprüfungen und die Bewertung des Marktwettbewerbs immer von den spezifischen lokalen Bedingungen abhängen.
Ziel und weitere Schritte
Die Errichtung der Monitoringstelle hat es ermöglicht, die Diskussion über den Doppelausbau von Glasfasernetzen auf eine fundierte Datenbasis zu stellen. Der integrative Ansatz zielte darauf ab, mit einer umfassenden Sammlung von praktischen Erfahrungen die möglichen Probleme eines strategischen Doppelausbaus tiefgehender zu erörtern. Da die Monitoringstelle nun geschlossen wird, bleibt die Bundesnetzagentur weiterhin engagiert, um zukünftigen, plausiblen Vorwürfen nachzugehen und sicherzustellen, dass der Glasfaserausbau nicht durch wettbewerbswidrige Praktiken behindert wird.