- Technologieriesen wie OpenAI, Google und Meta haben bedeutende Fortschritte in der Entwicklung intelligenter Chatbots erzielt. Google hat das Large-Language-Modell Gemini in Android integriert, während Meta Chatbots auf Basis des Llama-Modells verwendet. Der Betrieb solcher KI-Systeme erfordert eine immense Menge an Trainingsdaten, die auch in der EU an Bedeutung gewinnt. Meta plant, Daten von europäischen Nutzern für das KI-Training zu nutzen, einschließlich öffentlicher Beiträge und Fotos. Rechtliche Herausforderungen hinsichtlich der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) stellen Fragen zur Zulässigkeit der Datenverarbeitung durch Meta auf.
Technologieriesen wie OpenAI, Google und Meta haben in den letzten Jahren Fortschritte im Bereich der künstlichen Intelligenz gemacht, insbesondere durch die Entwicklung intelligenter Chatbots. Diese Innovationen, angeheizt durch den Aufstieg von ChatGPT im Jahr 2022, haben Large-Language-Modelle (LLM) in verschiedenste Dienste integriert. Google hat beispielsweise Gemini in das Android-Betriebssystem eingebettet, während bei Meta-Plattformen wie Instagram, Facebook und WhatsApp Chatbots basierend auf dem Llama-Modell zum Einsatz kommen. Diese formalisierten Systeme ermöglichen Nutzern, der KI Fragen zu stellen oder komplexe Aufgaben anzugehen. Doch der Betrieb solcher KI erfordert eine immens große Menge an Daten, die zum Training benötigt werden – ein Umstand, der nun auch in der EU an Bedeutung gewinnt.
Datenschutz und Training in der EU
Besondere Aufmerksamkeit liegt auf der Datenverwendung durch Meta, die plant, für das Training ihrer KI-Modelle Daten von europäischen Nutzern zu verwenden. Dies umfasst öffentliche Beiträge, Kommentare und Fotos, die Nutzer über die Jahre auf den Plattformen geteilt haben. Interessant ist, dass dies selbst Nutzer betreffen kann, die nicht aktiv Inhalte posten, aber in öffentlichen Bildern oder Beiträgen erwähnt werden. Der Konzern betont, dass nur Informationen von volljährigen Nutzern verwendet werden, während private Nachrichten von diesem Prozess ausgeschlossen bleiben. Die Relevanz solcher Schritte liegt in der Verbesserung der KI-Modelle, um die kulturellen Nuancen und sprachlichen Feinheiten europäischer Gemeinschaften besser zu verstehen.
Rechtliche Fragen und Nutzerrechte
Die Einhaltung von Datenschutzvorschriften in der EU stellt dabei eine Herausforderung dar. Strenge Regelungen, wie die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), werfen die Frage auf, ob die Weiterverarbeitung privater Daten im Einklang mit rechtlichen Vorgaben steht. Der Streit um die Zulässigkeit der Datenverwendung hat bereits zu rechtlichen Schritten geführt. Die Verbraucherzentrale NRW reichte eine einstweilige Verfügung ein, um die Datennutzung für das KI-Training zu stoppen. Dennoch entschied das Oberlandesgericht Köln zu Gunsten Metas, indem es keine Verstöße gegen geltende Gesetze sah. Der Konzern verteidigt sich mit dem Hinweis, dass Nutzer in der EU die Möglichkeit haben, der Datenverwendung zu widersprechen, und informiert darüber in E-Mails und In-App-Benachrichtigungen. Sollten Nutzer Einspruch erheben wollen, ist Eile geboten, denn Meta beginnt zeitnah mit dem KI-Training.