- Chatbots basieren auf Large-Language-Modellen und sind mittlerweile in vielen Diensten integriert. Meta plant, Daten aus der EU für das Training seiner KI-Modelle zu verwenden, um kulturelle Vielfalt abzubilden. Kritiker sehen in der Nutzung dieser Daten einen möglichen Verstoß gegen die DSGVO. Eine Klage gegen Meta bezüglich Datenschutz wurde vom Oberlandesgericht Köln abgewiesen. Europäische Nutzende können einem Formular zur Datenverweigerung bis zum 26. Mai ausfüllen.
Seit der Einführung von ChatGPT im Jahr 2022 hat sich die Welt der Künstlichen Intelligenz (KI) rasant weiterentwickelt. Große Technologiekonzerne wie OpenAI, Google und Meta haben inzwischen leistungsstarke Chatbots ins Leben gerufen. Diese sogenannten Large-Language-Modelle (LLM) sind mittlerweile ein integraler Bestandteil vielfältiger Dienste, von Betriebssystemen wie Android, wo der Dienst Gemini seinen Platz gefunden hat, bis hin zu sozialen Medien wie Instagram, Facebook und Whatsapp, die unter Metas Dach agieren. Für europäische Nutzende gibt es seit März einen speziellen Zugang zu diesen Chatbots über einen Button in den Anwendungen, der auf Meta’s Llama-Modell beruht.
Europäische Daten im Dienste der KI
Interessanterweise plant Meta, Daten von Nutzerinnen und Nutzern aus der Europäischen Union für das Training seiner KI-Modelle heranzuziehen. Dabei soll die KI mit Datenmengen gespeist werden, die von öffentlichen Beiträgen, Kommentaren und Fotos stammen – alles Inhalte, die über die Jahre auf der Plattform geteilt wurden. Der Grund hierfür? Meta strebt an, ihre KI so zu gestalten, dass sie die reichhaltige kulturelle Vielfalt Europas abbildet, einschließlich Dialekten und Humor-Nuancen. Das Unternehmen betont, ausschließlich Daten von volljährigen Nutzern zu verarbeiten, ohne hierbei auf private Unterhaltungen zuzugreifen. Doch nicht jeder stimmt der geplanten Verwendung dieser Daten zu.
Rechtliche Herausforderungen und Widerspruch
Angesichts der strengen Datenschutzvorgaben in der EU sehen Kritiker in dieser Praxis einen potenziellen Widerspruch zu den Bestimmungen der DSGVO. Eine erst kürzlich von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen eingebrachte Klage gegen Meta wurde jedoch vom Oberlandesgericht Köln abgewiesen. Das Gericht befand, dass keine Verletzung der Datenschutzgrundverordnung oder des Digital Markets Acts vorläge. Meta versichert, ihre Praktiken stünden im Einklang mit den europäischen Richtlinien, ermuntert aber Europäer dennoch, bei Bedenken gegen die Nutzung ihrer Daten Einspruch zu erheben.
Bürgerliche Handlungsoptionen
Für Nutzende, die sich gegen die Nutzung ihrer Daten aussprechen möchten, hat Meta eine pragmatische Lösung: ein Formular, das bis zum 26. Mai auszufüllen ist. Dort lässt sich die Entscheidung gegen die Verwendung persönlicher Informationen dokumentieren, optional mit einem erläuternden Kommentar. Bestätigungen werden per E-Mail zugeschickt. Während für Instagram und Facebook spezifische Formulare bereitstehen, bleibt Whatsapp dank seiner verschlüsselten Nachrichten außen vor. Trotz dieser Maßnahmen bleibt Kritik bestehen und die Diskussion über die Balance zwischen technologischer Weiterentwicklung und Datenschutz ist alles andere als beendet.