- Die Bundesnetzagentur prüft einen bedeutenden Antrag zum zukünftigen Wasserstoff-Kernnetz in Deutschland. Das geplante Netzwerk umfasst eine Leitungslänge von 9.666 Kilometern und kostet 19,7 Milliarden Euro. Rund 60 Prozent der Leitungen stammen aus bestehenden Strukturen, die umgestellt werden. Die Genehmigung des Antrags erfolgt nach § 28q des Energiewirtschaftsgesetzes und sieht eine zweimonatige Konsultationsphase vor. Die Infrastruktur soll die Vernetzung von Wasserstoffproduzenten, Speichereinrichtungen und großen Verbrauchern sowie die Anbindung an das europäische Wasserstoffnetz sicherstellen.
Die Bundesnetzagentur hat vor kurzem einen bedeutenden Antrag erhalten: den für das zukünftige Wasserstoff-Kernnetz. Mit dieser Einreichung vonseiten der Fernleitungsbetreiber nimmt die Vision einer umfassenden Wasserstoffinfrastruktur in Deutschland konkrete Formen an. Ein bedeutsamer Baustein, der die Weichen für die kommenden Jahrzehnte stellt, ist somit gelegt. Das geplante Netzwerk umfasst eine Leitungslänge von beeindruckenden 9.666 Kilometern, von denen rund 60 Prozent bestehende Leitungen umfassen, die umgestellt werden. Die Investitionskosten sind mit 19,7 Milliarden Euro veranschlagt.
„Wir prüfen den Antrag sorgfältig, um sicherzustellen, dass alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind. Danach kann der Aufbau dieses essenziellen Netzes beginnen“, betont Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur. Diese Prüfung stellt sicher, dass ein effizienter und rechtlich einwandfreier Aufbau der Wasserstoff-Infrastruktur möglich ist und diese erfolgreich betrieben werden kann.
Prüfung des Wasserstoff-Kernnetzes
Das Wasserstoff-Kernnetz markiert den Beginn des systematischen Ausbaus einer bundesweiten Netzwerkstruktur für Wasserstoff. Diese Infrastruktur ist unerlässlich, um den Einsatz von Wasserstoff zu beschleunigen und langfristig zu sichern. Die Überprüfung des beantragten Netzes durch die Bundesnetzagentur ist entscheidend, um zu bestätigen, dass es den einschlägigen gesetzlichen Anforderungen entspricht. Dazu gehört unter anderem die Vernetzung von Wasserstoffproduzenten, Speichereinrichtungen und großen Verbrauchern sowie die Anbindung an das europäische Wasserstoffnetz.
Mit der Genehmigung dieses Kernnetzes wird der Weg geebnet für eine kontinuierliche Weiterentwicklung der Wasserstoffinfrastruktur. Dieser Prozess wird im Rahmen eines zweijährigen Netzentwicklungsplans erfolgen, der es ermöglicht, sukzessive auf kommende Wasserstoffbedarfe und zusätzliche Quellen zu reagieren und diese zu integrieren. Der zugrunde liegende Szenariorahmen wird von den Fernleitungsnetzbetreibern erstellt und im Herbst von der Bundesnetzagentur überprüft.
Konsultation des Antrags des Wasserstoff-Kernnetzes
Die Genehmigung des Antrags erfolgt nach § 28q des Energiewirtschaftsgesetzes und soll innerhalb von zwei Monaten durch die Bundesnetzagentur erfolgen. Um sicherzustellen, dass alle wichtigen Aspekte berücksichtigt werden, wird der Antrag vom 23.07. bis zum 06.08.2024 von der Behörde konsultiert. In dieser Zeit können Stellungnahmen zum Antrag eingereicht werden.
Die Konsultationen und Stellungnahmen sind ein wichtiger Teil des Prozesses, um ein umfassendes und stabiles Wasserstoff-Kernnetz zu etablieren. Nur durch sorgfältige Prüfung und Offenheit für Feedback können die Voraussetzungen geschaffen werden, um eine nachhaltige und zukunftsorientierte Wasserstoffinfrastruktur in Deutschland zu etablieren.