- Die Bundesnetzagentur hat eine neue Regelung zur Verteilung der Mehrkosten durch die Integration erneuerbarer Energien bekannt gegeben, die am 1. Januar 2025 in Kraft tritt. Präsident Klaus Müller betonte die Energiewende als Gemeinschaftsaufgabe und erklärte, dass Investitionen in die Netze allen zugutekommen. Ziel der Regelung ist es, Netzbetreiber mit hohen Kosten durch den Ausbau erneuerbarer Energien zu identifizieren und alle Stromverbraucher fair an diesen Mehrkosten zu beteiligen. Die Bundesnetzagentur hat ein gestuftes Modell entwickelt, welches die erneuerbare Erzeugungsleistung ins Verhältnis zur Verbrauchslast setzt und finanziellen Ausgleich über alle Stromverbraucher verteilt. Unterschiedliche Netzkosten in Deutschland werden über erweiterte Regelungen ausgeglichen, basierend auf dem bereits existierenden § 19 StromNEV.
Die Bundesnetzagentur hat heute eine neue Festlegung zur gerechten Verteilung der Mehrkosten bekannt gegeben, die durch die Integration erneuerbarer Energien in den Verteilernetzen entstehen. Diese Regelung tritt am 1. Januar 2025 in Kraft und soll die Netzentgelte für Menschen und Unternehmen in Regionen mit starkem Ausbau erneuerbarer Energien fairer gestalten. Präsident Klaus Müller betonte die Bedeutung der Energiewende als Gemeinschaftsaufgabe und erklärte, dass Investitionen in die Netze allen zugutekommen.
Die heutige Festlegung dient als Rahmen, um Netzbetreiber mit hohen Kosten durch den Ausbau erneuerbarer Stromerzeugung zu identifizieren. Ziel ist es, alle Stromverbraucher fair an diesen Mehrkosten zu beteiligen. Im Dezember 2023 veröffentlichte die Bundesnetzagentur hierzu ein Eckpunktepapier, dem im Mai 2024 ein Entwurf zur Festlegung folgte. Dieser Entwurf wurde nach einer Konsultationsphase weiterentwickelt, wobei Anforderungen an Daten präzisiert und Besonderheiten beim Netzbetrieb berücksichtigt wurden. Abschätzungen zum Ausgleich der Mehrkosten und den konkreten Entlastungen bei einzelnen Netzbetreibern sollen ab Mitte Oktober verfügbar sein.
Gestuftes Modell zur Kostenverteilung
Die Bundesnetzagentur hat ein gestuftes Modell entwickelt. Zunächst wird ermittelt, ob ein Netzbetreiber besonders hohe Kosten durch den Ausbau erneuerbarer Energien hat. Dies geschieht mittels einer Kennzahl, die die erneuerbare Erzeugungsleistung ins Verhältnis zur Verbrauchslast im Netzgebiet setzt. Betroffene Netzbetreiber erhalten dann einen finanziellen Ausgleich, der über alle Stromverbraucher gleichmäßig verteilt wird.
Hierbei wird ein Mechanismus genutzt, der auf dem bereits existierenden § 19 StromNEV basiert. Diese Regelung sorgt schon heute für einen Ausgleich bestimmter Netzkosten unter allen Netznutzern. Die bestehende “§ 19-Umlage” ist Teil des Strompreises und gleicht aktuell entgangene Erlöse eines Netzbetreibers aus, wenn bestimmte Verbraucher reduzierte Netzentgelte zahlen. Nun wird diese Regelung erweitert, um die Mehrkosten des Ausbaus erneuerbarer Energien auszugleichen, wodurch überschaubare zusätzliche Kosten für alle Stromverbraucher entstehen.
Unterschiedliche Netzkosten in Deutschland
Deutschlandweit sind die Stromverteilernetze unterschiedlich gut digitalisiert und ausgebaut. Besonders hohe Kosten treten dort auf, wo viele Windenergieanlagen und Freiflächen-Photovoltaikanlagen installiert sind, überwiegend im Norden und ländlichen Regionen. Die Netzkosten werden über Netzentgelte auf die Stromkunden umgelegt, wobei diese Kosten in Regionen mit hoher erneuerbarer Energieerzeugung bislang voll von den dortigen Verbrauchern getragen werden.
In einigen Teilen Nord- und Nordostdeutschlands sind die Netzentgelte daher deutlich höher als anderswo und können bis zu 15 ct/kWh betragen, während sie in anderen Regionen unter 5 ct/kWh liegen. Auch innerhalb einzelner Bundesländer wie Bayern und Baden-Württemberg variieren die Netzentgelte stark. Durch die Novelle des Energiewirtschaftsrechts im Dezember 2023 hat die Bundesnetzagentur die notwendige Befugnis erhalten, Entscheidungen zu den Netzkosten zu treffen. In den kommenden Monaten werden dazu mehrere Festlegungen folgen, die den Rahmen für diese Kostenverteilung setzen.
Die Beschlusskammern der Bundesnetzagentur tragen dabei den besonderen europarechtlichen Vorgaben Rechnung und sorgen für Transparenz und Unabhängigkeit der Entscheidungsmechanismen in der Regulierung.