- Bundesnetzagentur veröffentlicht Festlegungsentwurf zur fairen Verteilung von Netzkosten aus der Integration Erneuerbarer Energien.
- Stufung der Netzkosten.
- Umsetzung und Kosten.
- Hintergrund und Konsultation.
Bundesnetzagentur veröffentlicht Festlegungsentwurf zur fairen Verteilung von Netzkosten aus der Integration Erneuerbarer Energien
Die Bundesnetzagentur hat einen Entwurf zur Verteilung der Mehrkosten in Verteilernetzen mit starker erneuerbarer Stromerzeugung veröffentlicht. Dieser Entwurf ist die Vorbereitung für die endgültige Entscheidung im Spätsommer 2024. Die Festlegung soll im dritten Quartal 2024 erlassen werden und zum 1.1.2025 in Kraft treten.
Stufung der Netzkosten
Die Bundesnetzagentur plant eine Entlastung der Netzbetreiber mit hohen Kosten durch den Ausbau der erneuerbaren Stromerzeugung, die dann fairer auf alle Stromverbraucher verteilt werden sollen.
Im Dezember 2023 hatte die Bundesnetzagentur das Modell in einem Eckpunktepapier vorgestellt. In einer ersten Konsultation gingen 102 Stellungnahmen zu den Eckpunkten ein, die die Bundesnetzagentur ausgewertet und berücksichtigt hat. Dies führte zur Veröffentlichung des nun vorliegenden Festlegungsentwurfs.
Die Bundesnetzagentur plant ein gestuftes Modell, in dem zuerst ermittelt wird, ob ein Netzbetreiber von einer besonderen Kostenbelastung aus dem Ausbau der Erneuerbaren betroffen ist. Eine Kennzahl setzt die erneuerbare Erzeugungsleistung ins Verhältnis zur Verbrauchslast im Netzgebiet. Für eine genauere Ermittlung werden auch Rückspeisungen aus nachgelagerten Netzen dritter Netzbetreiber einbezogen.
Wenn die Kennzahl eines Netzbetreibers den festgesetzten Schwellenwert von 2 überschreitet, kann die Mehrbelastung bundesweit verteilt werden, wobei ein Korrekturfaktor von 10% eingezogen wird. Dies soll zu einer deutlichen Entlastung der betroffenen Regionen führen.
Umsetzung und Kosten
Die entlasteten Netzbetreiber erhalten einen finanziellen Ausgleich für die Mehrbelastung, der über alle Stromverbraucher bundesweit gleichmäßig verteilt wird. Die entstehenden Kosten belaufen sich auf etwa 0,605 ct/kWh für einen durchschnittlichen Haushalt, was ungefähr 21 Euro pro Jahr entspricht.
Großverbraucher können weiterhin von einer Reduzierung der Umlage nach § 19 StromNEV profitieren, wodurch die Mehrbelastung für sie maximal bei etwa 6.050 Euro pro Jahr liegt.
Hintergrund und Konsultation
Die Integration erneuerbarer Stromerzeugung verursacht zusätzliche Kosten, die bisher ungleichmäßig auf alle Netznutzer verteilt wurden. Dies führte zu merklich höheren Netzentgelten in einigen Regionen im Vergleich zu anderen.
Die Bundesnetzagentur nimmt Stellungnahmen zu diesem Festlegungsentwurf bis zum 14. Juni 2024 entgegen und bietet ein Webinar an, um das Modell und die Abwicklung näher zu erläutern.