- Die Bundesnetzagentur startet zweite Konsultationsphase zum Umgang mit Kosten nach dem Messstellenbetriebsgesetz.
- Moderner Zähler für Verbraucher, Kostensicherheit für Stromnetzbetreiber.
- Unsicherheit bei Stromnetzbetreibern.
- Konsultation zur Behandlung der Kosten.
- Abschluss des Konsultationsverfahrens.
Die Bundesnetzagentur startet zweite Konsultationsphase zum Umgang mit Kosten nach dem Messstellenbetriebsgesetz [Neue Konsultationsphase]
Die Bundesnetzagentur beginnt heute eine zweite Konsultationsphase zum Umgang mit den Kosten nach dem Messstellenbetriebsgesetz im Stromnetzbereich.
“Der Rollout von modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen ist zentral für die Energiewende. Unsere Festlegung soll den Stromnetzbetreibern Planungssicherheit über die Behandlung der Kosten nach dem Messstellenbetriebsgesetz schaffen,” sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur.
Moderner Zähler für Verbraucher, Kostensicherheit für Stromnetzbetreiber [Was bedeutet der Rollout?]
Der Rollout von modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen soll in den nächsten Jahren zügig voranschreiten. Für Verbraucher bedeutet dies, dass alte Stromzähler durch moderne Geräte ausgetauscht werden. Die Entgelte für die Ausstattung mit intelligenten Messsystemen werden seit Anfang 2024 zwischen Verbrauchern und Netzbetreibern aufgeteilt. Verbraucher zahlen für intelligente Messsysteme eine jährliche Gebühr, in den meisten Fällen in Höhe von 20 EUR brutto. Überschießende Kosten trägt der Netzbetreiber, der dank intelligenter Messsysteme mit Netzzustandsinformationen seinen Netzbetrieb optimieren kann.
Unsicherheit bei Stromnetzbetreibern [Unsicherheit über die Kosten]
Bisher bestand auf Seiten der Stromnetzbetreiber Unsicherheit darüber, wie innerhalb der aktuellen Regelungen mit diesen Kosten für intelligente Messsysteme umzugehen ist.
Konsultation zur Behandlung der Kosten [Festlegungsentwurf zur Konsultation]
Die Bundesnetzagentur hat einen Festlegungsentwurf zur Konsultation gestellt, um Kostensicherheit bei den Stromnetzbetreibern zu schaffen. Netzbetreiber können nach dem Festlegungsentwurf die ihnen entstandenen Kosten von den Netznutzenden wiederverdienen. Die Vorfinanzierung der Kosten wird ausgewogen zwischen Netzbetreibern und Nutzern der Netze verteilt. In der ersten Konsultation hatte die Bundesnetzagentur außerdem einen Abbaupfad der Kosten des konventionellen Messstellenbetriebs vorgeschlagen. Von diesem Vorschlag wird im Rahmen dieses Verfahrens Abstand genommen.
Abschluss des Konsultationsverfahrens [Ende der Konsultation]
Die Konsultation des Festlegungsentwurfs zur Behandlung der Kosten nach dem Messstellenbetriebsgesetz der Beschlusskammer 8 endet am 24. Mai 2024. Die Beschlusskammer wird die eingegangenen Stellungnahmen in die Ausarbeitung der Festlegung einbeziehen.