- Die Bundesnetzagentur erhält ab 2024 zahlreiche zusätzliche Aufgaben im Postsektor. Das neue Postgesetz legt fest, dass ab 2025 95 Prozent aller Briefe und Pakete innerhalb von drei Werktagen zugestellt werden müssen. Die Bundesnetzagentur wird die Einhaltung der Laufzeitvorgaben durch eigene Messungen überwachen. Automaten können herkömmliche Filialen ersetzen, müssen aber von der Bundesnetzagentur und der Kommune zugelassen werden. Das Gesetz gibt wichtige Impulse für den Wettbewerb und erleichtert kleineren Unternehmen die Teilnahme am Online-Handel.
Neue Aufgaben erwarten die Bundesnetzagentur im Postbereich ab 2024. Der Bundesrat hat dem Gesetz zur Modernisierung des Postrechts zugestimmt. Dadurch tritt das Gesetz in den nächsten Wochen in Kraft. Die Bundesnetzagentur wird damit gestärkt und erhält zahlreiche zusätzliche Aufgaben im Postsektor.
Moderne Herausforderungen und notwendige Anpassungen
„Die Welt ist nicht mehr dieselbe wie vor 27 Jahren,“ betonte der Präsident der Bundesnetzagentur, Klaus Müller. „Die fortschreitende Digitalisierung der Kommunikation und der wachsende Online-Handel erforderten eine Anpassung des alten Postgesetzes. Das neue Postgesetz gibt der Bundesnetzagentur die notwendigen Instrumente, um eine zukunftsfähige Postversorgung und einen fairen Wettbewerb sicherzustellen.” Das Gesetz legt neue Regelungen zu den Laufzeiten von Briefen und Paketen fest. Ab 2025 müssen im bundesweiten Durchschnitt 95 Prozent aller Briefe und Pakete innerhalb von drei Werktagen zugestellt werden. 99 Prozent aller Briefe müssen spätestens nach vier Tagen ankommen. Diese verlängerten Laufzeiten sollen die Erschwinglichkeit der Postdienstleistungen trotz sinkender Briefsendungsmengen sichern. Gleichzeitig sorgen die höheren Laufzeitquoten für mehr Verbindlichkeit bei der Leistungserbringung. Der umweltschädliche Transport von Briefen per Flugzeug innerhalb Deutschlands wird eingestellt. Die Bundesnetzagentur wird die Einhaltung der Laufzeitvorgaben durch eigene Messungen überwachen.
Kundenfreundliche Innovationen und Qualitätskontrollen
Anstatt herkömmlicher Filialen kann die Deutsche Post AG künftig auch Automaten betreiben. Diese Automaten müssen von der Bundesnetzagentur in Zusammenarbeit mit der örtlichen Kommune zugelassen werden. Sie bieten den Vorteil eines 24/7-Zugangs, was besonders für viele Menschen eine deutliche Qualitätsverbesserung darstellen dürfte. Voraussetzung hierfür ist, dass die Automaten barrierefrei und leicht bedienbar sind. Früher fehlten der Bundesnetzagentur die rechtlichen Mittel, um Qualitätsvorgaben effektiv durchzusetzen. Das neue Gesetz stattet die Behörde mit weitreichenden Befugnissen aus, um schwerwiegende, andauernde oder wiederholte Verstöße zu ahnden.
Die Entgelte für Postdienstleistungen bleiben vorerst unberührt. Die genehmigten Briefporti sind bis zum Jahresende gültig.
Neuer Schwung für den Wettbewerb
Das neue Gesetz gibt auch wichtige Impulse für den Wettbewerb auf den Postmärkten. Regionale Briefdienstleister können künftig kleinformatige Warensendungen sowie Zeitungen und Zeitschriften an die Deutsche Post AG übergeben, wenn sie außerhalb des eigenen Gebietes zugestellt werden müssen. Dies erleichtert es kleineren Unternehmen, am wachsenden Online-Handel teilzunehmen. Die Bundesnetzagentur erhält neue Befugnisse zur Marktbeobachtung und kann Wettbewerbsbeeinträchtigungen schneller aufdecken.
Überarbeitung des Marktzutrittsverfahrens
Eine wesentliche Änderung betrifft das Marktzutrittsverfahren für Postdienstleister. Die bisherige Unterscheidung zwischen Lizenzpflicht für Briefdienstleister und Anzeigepflicht für Paketdienstleister entfällt. Alle Postdienstleister müssen sich künftig in ein Anbieterverzeichnis eintragen lassen. Dabei wird geprüft, ob sie zuverlässig, leistungsfähig und fachkundig sind. Besondere Beachtung findet die Einhaltung gesetzlicher Arbeitsbedingungen. Betreiber von Filialen müssen sich nicht in diesem Verzeichnis eintragen lassen. Eine Übergangsvorschrift gewährleistet, dass alle bisher tätigen Anbieter weiterhin ihren Dienst ausüben dürfen.