- Die Bundesnetzagentur hat die Grundlagen für die Portoanpassung ab 2025 festgelegt, wobei die Erhöhung bei Briefen um 10,48 Prozent und bei Paketen um 7,21 Prozent vorgesehen ist. Die Preisänderungen orientieren sich an einer Preissteigerungsrate von 3,37 Prozent und berücksichtigen spezifische wirtschaftliche Rahmenbedingungen. Künftige Portoentscheidungen erfolgen unter den Maßgaben des neuen Postgesetzes, das auch einen Gewinnsatz von rund 9 Prozent vorsieht. Gewinne aus anderen Geschäftsbereichen dürfen nicht zur Kompensation im regulierten Segment verwendet werden. Die Entscheidungen der Bundesnetzagentur sind öffentlich zugänglich und können juristisch angefochten werden.
Die Bundesnetzagentur hat heute die Weichen für die Festlegung der Portopreise ab 2025 gestellt. Durch die Maßgrößenentscheidung wird der Handlungsspielraum für die Erhöhung der Porti geschaffen. Der Präsident der Bundesnetzagentur, Klaus Müller, erläuterte, dass der Anstieg vor allem mit rückläufigen Mengen an Briefsendungen sowie den zu tragenden sogenannten Lasten zu begründen sei. Er betonte jedoch, dass die von der Post geforderten noch höheren Anstiege nicht gerechtfertigt erscheinen, da die vorgelegten Kostendaten dies nicht unterstützen. Verbraucher und Unternehmen sollen nicht übermäßig belastet werden.
Anpassungsspielräume im Detail
Die Preisänderungen orientieren sich an einer gesamtwirtschaftlichen Preissteigerungsrate von 3,37 Prozent sowie einem Produktivitätsverlust, der nicht durch Effizienzmaßnahmen ausgeglichen werden kann. Dies führt zu spezifischen Anpassungsmöglichkeiten: So ist für Privatkundenbriefe und Teilleistungen eine Erhöhung um 10,48 Prozent vorgesehen, während bei Privatkundenpaketen ein Anstieg von 7,21 Prozent möglich ist. Die genauen Anpassungen innerhalb dieser Spielräume wird die Post selbst gestalten. Die neuen Preise treten am 1. Januar 2025 in Kraft und gelten bis Ende 2026. Diese Rahmenbedingungen tragen den Unsicherheiten der neuen gesetzlichen Vorgaben Rechnung.
Berücksichtigung der Wirtschaftsentwicklung
Besonderes Augenmerk wurde auf die korrekte Abbildung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen gelegt. Die Inflationsrate dient der Abbildung künftiger Kostenentwicklungen und basiert auf Prognosen diverser Forschungsinstitute. Ein gesonderter Inflationsausgleich für 2023 wird nicht gewährt, um unzulässige Doppelbelastungen zu vermeiden. Die Post kann ihre Lasten, wie Personal- und Versorgungskosten, innerhalb der Produktkategorien verteilen. Hierbei werden alle nachgewiesenen Belastungen nahezu vollständig anerkannt.
Universaldienst und Gewinnmargen
Im Zuge des neuen Postgesetzes wird das Porto künftig für drei separate Körbe definiert, um die universelle Dienstleistung flächendeckend sicherzustellen. Ein Gewinnsatz von rund 9 Prozent wird durch einen Durchschnitt aus Umsatzrenditen und einem gesetzlich vorgesehenen Zusatzgewinn erreicht. Dies soll dem Brief- und Universaldienstbereich eine wirtschaftliche Rentabilität ermöglichen und Investitionen in nachhaltige Logistikprojekte sicherstellen. Gewinne aus anderen Geschäftsbereichen dürfen nicht durch das regulierte Segment kompensiert werden.
Der gesamte Prozess wird nach den Bestimmungen des neuen Postgesetzes erstmalig vollzogen, was den Weg zu einer stabileren Finanzierung des Universaldienstes ebnet. Die Post kann auf Basis dieser Vorgaben Preise für spezifische Produkte wie den Standardbrief beantragen. Dabei muss der Antrag die zuvor festgelegten Rahmen einhalten, damit die Bundesnetzagentur zügig die Genehmigung erteilt. Die Entscheidung der Agentur ist öffentlich zugänglich, und die Post hat das Recht, diese juristisch anzufechten. Eine mögliche Klage hätte jedoch keine aufschiebende Wirkung.