- Neue Porto-Gebühren der Deutschen Post treten ab 1. Januar 2025 in Kraft. Standardbrief kostet künftig 0,95 Euro, Kompaktbrief 1,10 Euro, Großbrief 1,80 Euro, Maxibrief 2,90 Euro und Postkarte 0,95 Euro. Päckchen S Preis steigt auf 4,19 Euro, Päckchen M auf 5,19 Euro, nationales Paket bis 2 kg kostet künftig 6,19 Euro. Preisveränderungsverfahren erfolgt nach neuem Postgesetz mit drei Sparten: Privatkundenbrief, Geschäftspost, Privatkundenpakete. Die endgültige Entscheidung zur Preisgestaltung wird im Frühjahr 2025 erwartet.
Ab dem 1. Januar 2025 treten neue Porto-Gebühren für die Leistungen der Deutschen Post AG in Kraft. Die Bundesnetzagentur hat kürzlich die vorläufige Genehmigung für die angepassten Briefgebühren erteilt. Künftig kostet der Standardbrief 0,95 Euro, was einem Anstieg von zuvor 0,85 Euro entspricht. Der Kompaktbrief wird auf 1,10 Euro angehoben, während der Großbrief künftig 1,80 Euro, statt wie bisher 1,60 Euro kostet. Auch der Maxibrief erfährt eine Neuerung im Preis von 2,90 Euro, zuvor 2,75 Euro. Bedeutend ist ebenfalls die Umstellung bei der Postkarte, deren Gebühr von 0,70 Euro auf 0,95 Euro steigt.
Anpassungen im Paketbereich
Für den Paketversand ändert sich ebenfalls das Preismodell. Das Päckchen S wird ab Januar 4,19 Euro kosten, zuvor lag der Preis bei 3,99 Euro. Auch für das Päckchen M wird ein Anstieg auf 5,19 Euro verzeichnet, im Vergleich zu den bisherigen 4,79 Euro. Das nationale Paket bis zu 2 kg erlebt einen Preisschub auf 6,19 Euro, während Dienste für Pakete von 2 bis 5 kg auf 7,69 Euro erhöht werden. Diese Anpassungen reflektieren den im Maßgrößenverfahren festgelegten Preiserhöhungsspielraum von 10,48 Prozent für den Briefbereich und 7,21 Prozent für das Paketsegment.
Portoverfahren und rechtliche Hintergründe
Das Preisveränderungsverfahren wurde erstmals nach dem neuen Postgesetz durchgeführt. Dies umfasst nunmehr drei separate Sparten: den Privatkundenbrief, die Teilleistungen, die insbesondere Geschäftspost betreffen, sowie die Privatkundenpakete. Die Neugestaltung zielt darauf ab, die finanzielle Tragfähigkeit eines bundesweiten Universaldienstes zu gewährleisten. Vorerst bleibt die endgültige Entscheidung zur Preisgestaltung ausstehend, da eine Beiladung eines Interessenverbandes der Briefdienstleister einen weiteren Prüfungsbedarf erfordert. Eine endgültige Festlegung der Porti ist daher für das Frühjahr 2025 avisiert, um dem Verband ausreichend Zeit zur Stellungnahme zu gewähren.