- Die Bundesnetzagentur hat vier Regulierungsverfügungen für Glasfaser NordWest GmbH und Glasfaser Plus GmbH verabschiedet. Der Regulierungsrahmen gilt nun auch für die Glasfaserbeteiligungen der Telekom. Die Maßnahme zielt auf eine transparente Zugangsregelung für Wettbewerber ab. Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur, betont die Vervollständigung des Regulierungsrahmens im Glasfaserbereich. Europäische Kommission und Regulierungsbehörden anderer Mitgliedstaaten haben die Maßnahmen gebilligt.
Die Bundesnetzagentur hat in einer umfassenden Initiative vier Regulierungsverfügungen verabschiedet, die die Regulierung für die Glasfaser NordWest GmbH und die Glasfaser Plus GmbH bestimmen. Somit gilt der bisher für die Telekom Deutschland GmbH (Telekom) eingerichtete Rahmen nun gleichermaßen für deren Glasfaserbeteiligungen. Diese Maßnahme zielt darauf ab, eine kohärente und transparente Zugangsregelung für sämtliche Wettbewerber zu schaffen. Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur, unterstrich: „Mit der Entscheidung komplettieren wir den Regulierungsrahmen im Glasfaserbereich.“
Glasfaser NordWest und Glasfaser Plus: Vorleistungsanbieter
Die Glasfaser NordWest GmbH und die Glasfaser Plus GmbH sind hauptsächlich auf der Vorleistungsebene tätig. Ihr Schwerpunkt liegt darin, anderen Netzbetreibern aktive Glasfaseranschlüsse als Vorleistung zu offerieren. Im Rahmen der neuen Entscheidungen müssen beide Unternehmen anderen Netzbetreibern die verfügbaren Kapazitäten in ihren Leerrohren bereitstellen. Hierbei fungiert der Infrastrukturatlas als zentraler Informationspunkt, ähnlich einem “Gigabitgrundbuch”, und ermöglicht die Einsichtnahme in freie Leerrohrkapazitäten.
Zur Vermeidung von Diskriminierung wird das Zugangsangebot auf aktiver Ebene – analog zur Telekom – durch eine strikte Nichtdiskriminierungsverpflichtung ergänzt. Umfangreiche Monitoring- und Transparenzauflagen sollen diese Zusicherungen absichern. Zusätzlich wird sichergestellt, dass Zugangsnachfrager auch in den vom Gemeinschaftsunternehmen ausgebauten Regionen fähig sein müssen, die Endkundenprodukte der Telekom wirtschaftlich nachzubilden.
Europäische Unterstützung
Die Entscheidungen basieren auf einer intensiven Diskussion mit allen relevanten Stakeholdern. Die Europäische Kommission und die Regulierungsbehörden anderer Mitgliedstaaten haben die Maßnahmenentwürfe nach dem gesetzlich vorgeschriebenen finalen Abstimmungsverfahren gebilligt. Die neuen Rahmenbedingungen, welche für etwa zwei Jahre gelten sollen, können jedoch durch weitere Entscheidungen der Bundesnetzagentur modifiziert werden.
Die Bundesnetzagentur hat bereits mit der Datenerhebung begonnen, um anhand bevorstehender Abfragen die bestehenden Marktverhältnisse zu überprüfen und den Regulierungsrahmen gegebenenfalls anzupassen. Die entsprechenden Regulierungsverfügungen werden zeitnah auf den Internetseiten der Bundesnetzagentur veröffentlicht werden.