- Die viel beachtete EU-Verordnung zur Regulierung von Künstlicher Intelligenz trat am 1. August in Kraft. EU-Staaten haben zwei Jahre Zeit, das Gesetz in nationales Recht zu überführen. Die Verordnung klassifiziert KI-Anwendungen in verschiedene Risikogruppen mit strengen Auflagen für risikoreiche Systeme. Gesichtserkennung und Emotionserkennung in bestimmten öffentlichen Bereichen werden verboten. Sanktionen bei Verstößen können Strafen von bis zu 35 Millionen Euro oder sieben Prozent des weltweiten Jahresumsatzes umfassen.
Die viel beachtete EU-Verordnung zur Regulierung von Künstlicher Intelligenz (KI) trat am 1. August in Kraft. Dieses Gesetz wird schrittweise implementiert und hat weitreichende Auswirkungen auf die Technologiebranche.
Die EU-Staaten haben nun zwei Jahre Zeit, das Gesetz in nationales Recht zu überführen. Damit wird die Regulierung von KI innerhalb der Europäischen Union straffer und einheitlicher gestaltet. Grundrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit sollen durch diese Maßnahmen verstärkt geschützt werden. Doch was genau umfasst das neue Gesetz?
Künstliche Intelligenz: Ein Überblick
Künstliche Intelligenz (KI) bezieht sich auf maschinelles Lernen, bei dem eine Software große Datenmengen analysiert und darauf basierend Schlussfolgerungen zieht. Solche Systeme können menschliche Fähigkeiten wie logisches Denken, Lernen und Kreativität imitieren. So nehmen Maschinen ihre Umgebung wahr und reagieren darauf entsprechend. In zahlreichen Bereichen wird KI bereits eingesetzt, etwa zur Analyse von Computertomografen-Bildern oder in selbstfahrenden Autos, die das Verhalten anderer Verkehrsteilnehmer vorhersagen.
Die Notwendigkeit einer Regulierung der KI in der EU ist groß. Es geht darum, die Nutzung sicherer und transparenter zu gestalten, außerdem soll vermieden werden, dass KI diskriminierend oder umweltschädlich wirkt. Ein zentrales Anliegen ist, dass KI-Systeme von Menschen überwacht werden und nicht vollkommen autonom agieren.
Regelwerk und Einstufung
Das Gesetz klassifiziert KI-Anwendungen in verschiedene Risikogruppen. Besonders risikoreiche Systeme – etwa im Bildungswesen oder in der Gesundheitsversorgung – unterliegen strengen Auflagen. Geringer riskante Anwendungen hingegen sind weniger überprüfungsintensiv. EU-weit werden KI-Anwendungen, die gegen fundamentale Wertvorstellungen verstoßen, verboten. So darf beispielsweise kein „Social Scoring“ stattfinden, wie es in China praktiziert wird, wo das Verhalten von Bürgern bewertet wird.
Für Verbraucher bedeutet das Gesetz einen verbesserten Schutz vor risikobehafteten KI-Anwendungen. Gesichtserkennung im öffentlichen Raum, etwa durch Videoüberwachung, wird weitestgehend untersagt. Emotionserkennung an Arbeitsplätzen und Bildungseinrichtungen wird ebenfalls verboten. Jede KI-Anwendung muss transparent gekennzeichnet werden, damit Anwender sofort erkennen, wenn KI zum Einsatz kommt.
Konkrete Änderungen ab dem 1. August
Die konkreten Änderungen treten schrittweise in Kraft. Einige Regelungen müssen bald von den Mitgliedsstaaten umgesetzt werden, darunter das Verbot von KI-Systemen, die erhebliche Risiken darstellen, wie etwa Bedrohungen für Menschen. Diese Systeme müssen innerhalb von sechs Monaten vom Markt genommen werden. Ein Verhaltenskodex für KI-Anbieter wird bis April des kommenden Jahres erwartet.
Bis Ende nächster Jahr sollen die meisten Vorschriften umgesetzt sein, wobei hochriskante Systeme etwas mehr Zeit zur Anpassung erhalten. Sollte sich jemand in der Zukunft nicht an die neuen Regeln halten, drohen empfindliche Strafen. Der Einsatz von verbotener Technologie kann Strafen bis zu 35 Millionen Euro nach sich ziehen, oder bis zu sieben Prozent des weltweiten Jahresumsatzes des vorangegangenen Geschäftsjahres, im Falle von Unternehmen.
Kritik und Anpassungsbedarf
Es gibt auch kritische Stimmen zum Gesetz. Experten debattieren, ob die Regelung KI-Innovationen fördern oder hemmen wird. Dies hängt maßgeblich davon ab, wie die Vorgaben in den Mitgliedsstaaten umgesetzt werden. Darüber hinaus könnte die schnelle technische Entwicklung dazu führen, dass einige Regelungen bald veraltet sind. Die Kommission hat angekündigt, die Liste der risikobehafteten Anwendungen jährlich zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen.