Der Bundestag hat am 7. Dezember die Einführung von elektronischen Rezepten und elektronischen Patientenakten beschlossen. Das sind zentrale Bestandteile des Gesetzentwurfs “zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens”. Ab Anfang 2024 werden elektronische Rezepte (E-Rezepte) für Praxen verpflichtend. Gesetzliche Krankenkassen müssen ab 2025 elektronische Patientenakten für alle Versicherten anlegen, es sei denn, diese widersprechen. Laut der Verbraucherzentrale des Bundes haben sich bislang weniger als ein Prozent der Patienten freiwillig für eine elektronische Patientenakte entschieden.
Die ePA soll sämtliche Gesundheitsdaten speichern, darunter Befunde, Diagnosen, Laborwerte, Röntgenbilder und Operations- und Therapieberichte. Versicherte können der Speicherung bestimmter Daten widersprechen. Kinder und Jugendliche benötigen eine Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertreter, um nicht automatisch eine ePA zu erhalten.
Der Zugriff auf die ePA erfolgt über Smartphone-Apps, Computer und in einigen Apotheken. Darüber hinaus haben Versicherte die Möglichkeit, bestimmte Ärzte vom Zugriff auf ihre ePA auszuschließen. Die Sicherheit der ePA wird vom Bundesministerium für Gesundheit als “datenschutzkonform” bezeichnet, allerdings gab es bereits Hackerangriffe auf ähnliche Systeme in anderen Ländern.
Das E-Rezept soll ab 2024 das klassische Papierrezept ersetzen. Es wird digital erstellt, signiert und in einem zentralen System gespeichert. Patienten können das Rezept in Apotheken einlösen, entweder durch elektronische Gesundheitskarten, eine spezielle E-Rezepte-App oder Papierausdrucke mit einem Rezeptcode. Für Privatversicherte gibt es bisher noch kein E-Rezept, jedoch wird daran gearbeitet, auch für sie eine digitale Variante einzuführen.
Insgesamt sind diese Gesetzesänderungen ein bedeutender Schritt in Richtung Digitalisierung des Gesundheitswesens, der voraussichtlich zu einer effizienteren Patientenversorgung und weniger bürokratischem Aufwand führen wird.