- Netzregulierung soll schneller und unbürokratischer werden.
- Die Regulierungsperioden sollen von fünf auf drei Jahre verkürzt werden, um Änderungen bei den Kosten der Netzbetreiber schneller zu berücksichtigen.
- Die Bundesnetzagentur schlägt Pauschalierungen in der Prüfung vor, um die Beschleunigung der Regulierung zu ermöglichen.
- Im Strombereich will die Bundesnetzagentur gezielte finanzielle Anreize setzen, um die Energiewende zu beschleunigen und zu digitalisieren.
- Eine „Große Beschlusskammer“ soll sich mit bundesweit geltenden Festlegungen zum Netzzugang befassen.
Netzregulierung soll schneller und unbürokratischer werden
Die Bundesnetzagentur hat ein Eckpunktepapier zur Weiterentwicklung der Kosten- und Anreizregulierung im Strom- und Gasbereich veröffentlicht. Präsident Klaus Müller betont die Notwendigkeit, die Entgeltregulierung zu vereinfachen und zu beschleunigen, um die Dynamik der Energiewende besser zu bewältigen. Die Stromnetze müssen schneller ausgebaut und digitalisiert werden, und Teile der Gasnetze sollen für die Nutzung von Wasserstoff umgerüstet werden.
Anpassungen der Regulierungsperioden
Ein wichtiger Ansatzpunkt ist die Verkürzung der Regulierungsperioden von fünf auf drei Jahre, um Änderungen bei den Kosten der Netzbetreiber schneller zu berücksichtigen. Die Bundesnetzagentur ist aber auch offen für andere Vorschläge, die eine zeitgerechte Anerkennung der Kosten besser erreichen können.
Pauschalierungen in der Prüfung
Um die Beschleunigung der Regulierung zu ermöglichen, schlägt die Bundesnetzagentur Pauschalierungen in der Prüfung vor. So könnte beispielsweise eine standardisierte Bestimmung der Kapitalkosten über einen sogenannten WACC die Bestimmung der Kapitalkosten im Einzelfall ersetzen. Auch die Bestimmung des Umlaufvermögens soll pauschalisiert werden.
Energiewende beschleunigen und im Gasbereich anpassen
Die Bundesnetzagentur will im Strombereich gezielte finanzielle Anreize setzen, um die Energiewende zu beschleunigen, zu digitalisieren und in guter Qualität voranzubringen. Im Gasbereich sollen die Nutzungsdauern bei der Abschreibung verkürzt werden und Rückstellungen für die Kosten der absehbaren Stilllegung von Netzteilen gebildet werden.
Verfahren und Große Beschlusskammer
Die zentralen Verordnungen für den Bereich der Energieregulierung werden außer Kraft treten, und an ihre Stelle werden Regelungen der Bundesnetzagentur treten müssen. Eine eingerichtete „Große Beschlusskammer“ soll sich mit bundesweit geltenden Festlegungen zum Netzzugang und zur Ermittlung der Entgelte befassen.
Die Eckpunkte bereiten eine umfassende Konsultation vor, und Stellungnahmen können bis zum 16. Februar 2024 abgegeben werden.