- Im Jahr 2024 hat die Bundesnetzagentur den Ausbau des Stromnetzes mit der Genehmigung von 1.400 Kilometern neuer Leitungen vorangetrieben, insgesamt wurden 2.700 Kilometer genehmigt. Klaus Müller, der Präsident der Bundesnetzagentur, hat hervorgehoben, dass in keinem früheren Jahr eine so große Menge an Leitungskilometern genehmigt wurde. Etwa 16.800 Kilometer sind im Bundesbedarfsplangesetz und Energieleitungsgesetz verankert, wovon 9.600 Kilometer von der Bundesnetzagentur genehmigt werden. Zum Jahresende 2024 befinden sich 5.500 Kilometer in einem Planfeststellungsverfahren, mit 2.700 Kilometern bereits für den Baubeginn freigegeben. Bis Ende 2025 plant die Bundesnetzagentur, Genehmigungen für insgesamt rund 4.400 Kilometer zu erteilen, um die Energiewende weiter zu fördern.
Im Jahr 2024 hat die Bundesnetzagentur einen bemerkenswerten Fortschritt in der Energiewende erzielt, insbesondere durch den Ausbau des Stromnetzes. Mit der Genehmigung von rund 1.400 Kilometern neuer Stromleitungen ist die Gesamtzahl der genehmigten Kilometer auf bemerkenswerte 2.700 angewachsen. Dieses beispiellose Genehmigungsvolumen verdeutlicht die erfolgreichen Bemühungen zur Beschleunigung der Verfahren und ist ein eindrucksvoller Schritt Richtung Zukunft.
Die Bedeutung dieser Entwicklung wird durch die Aussagen von Klaus Müller, dem Präsidenten der Bundesnetzagentur, unterstrichen, der betont, dass in keinem Jahr zuvor eine derart große Menge an Leitungskilometern genehmigt wurde. Dieser Momentumgewinn soll sich im nächsten Jahr noch steigern, denn es ist geplant, die Anzahl der genehmigten Kilometer weiter zu erhöhen.
Fortschritte in der Genehmigung
Aktuell sind etwa 16.800 Kilometer für den Stromnetzausbau im Bundesbedarfsplangesetz (BBPlG) und im Energieleitungsgesetz (EnLAG) gesetzlich verankert. Dabei liegt die Genehmigungsbefugnis für ca. 9.600 Kilometer bei der Bundesnetzagentur, während der Rest von den jeweiligen Ländern bearbeitet wird. Innerhalb dieser Dimensionen gibt es etwa 300 Kilometer, die noch auf ihre Genehmigungsverfahren warten. Für 1.100 Kilometer wird in der Bundesfachplanung ein passender Trassenkorridor bestimmt. Ende 2024 befinden sich etwa 5.500 Kilometer in einem Planfeststellungsverfahren, bei dem der genaue Leitungsverlauf präzisiert wird.
Für rund 2.700 Kilometer dieser Strecken ist das Planfeststellungsverfahren entweder abgeschlossen oder durch gesetzliche Änderungen hinfällig. Dadurch ist hier der unmittelbare Baubeginn genehmigt.
Vorzeitige Bauinitiativen
Besonders hervorzuheben ist, dass die Bundesnetzagentur im Jahr 2024 über 50 Bescheide für einen vorzeitigen Baubeginn ausgestellt hat. Dies ermöglicht es den Vorhabenträgern, vorbereitende Arbeiten wie die Freimachung von Flächen oder die Errichtung von Baustellen durchzuführen, bevor die endgültigen Genehmigungen erteilt werden.
Bis Ende 2025 strebt die Bundesnetzagentur an, Genehmigungen für insgesamt rund 4.400 Kilometer zu erteilen, womit der Stromnetzausbau in Deutschland weiter Fahrt aufnehmen sollte. Diese Entwickulng setzt entscheidende Akzente zur Förderung der Energiewende und stellt sicher, dass das Stromnetz auch zukünftig den wachsenden Anforderungen gerecht wird.