- Der Netzentwicklungsplan Strom 2023-2037/2045 bestätigt den vordringlichen Ausbaubedarf im Stromübertragungsnetz.
- Der Plan umfasst rund 4.800 Kilometer neuer Leitungen und 2.500 Kilometer Verstärkung bereits bestehender Verbindungen im Vergleich zum bestehenden Bundesbedarfsplan.
- Der Netzentwicklungsplan enthält auch fünf neue Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragungsverbindungen (HGÜ) mit einer Kapazität von jeweils 2 GW und Maßnahmen zur Anbindung der Offshore-Stromerzeugung.
- Eine detaillierte Prüfung der Umweltauswirkungen ist derzeit im Gange und ein Umweltbericht wird für Ende Mai erwartet.
- Der Netzentwicklungsplan wird alle zwei Jahre von den Übertragungsnetzbetreibern erstellt, von der Bundesnetzagentur geprüft und ist die Grundlage für den Bundesbedarfsplan.
Die Bundesnetzagentur hat kürzlich bestätigt, dass der Netzentwicklungsplan Strom 2023-2037/2045 den vordringlichen Ausbaubedarf im Stromübertragungsnetz festlegt. Dadurch wird eine klimaneutrale Energieversorgung Deutschlands ermöglicht. Der Plan umfasst rund 4.800 Kilometer neuer Leitungen und 2.500 Kilometer Verstärkung bereits vorhandener Verbindungen im Vergleich zum bestehenden Bundesbedarfsplan.
Der Bedarf an neuen Stromleitungen
Der Plan umfasst auch fünf neue Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragungsverbindungen (HGÜ) mit einer Kapazität von jeweils 2 GW, sowie weitere Wechselstromverbindungen im Vergleich zum Bundesbedarfsplan. Des Weiteren werden Maßnahmen zur Anbindung der Offshore-Stromerzeugung an das landseitige Übertragungsnetz ergriffen, um bis zum Jahr 2045 bis zu 70 Gigawatt Leistung aus Offshore-Windparks an das Festland anzuschließen.
Detaillierte Prüfung und Öffentlichkeitsbeteiligung
Eine detaillierte Prüfung der voraussichtlichen Umweltauswirkungen der im Plan bestätigten Maßnahmen ist derzeit im Gange und ein Umweltbericht zum Bundesbedarfsplan wird für Ende Mai erwartet. Zuvor gab es eine zehnwöchige Beteiligung der Öffentlichkeit, bei der die Bundesnetzagentur 162 Stellungnahmen erhielt, hauptsächlich von Privatpersonen, aber auch aus Politik, Wissenschaft, Wirtschaft und Zivilgesellschaft.
Netzentwicklungsplan als Grundlage für den Bundesbedarfsplan
Der Netzentwicklungsplan wird alle zwei Jahre von den vier Übertragungsnetzbetreibern erstellt, von der Bundesnetzagentur geprüft und enthält die Grundlage für den Entwurf des Bundesbedarfsplans. Dieser kann vom Gesetzgeber verbindlich beschlossen werden, um die konkreten Planungsverfahren zu ermöglichen. Das Ziel ist die Schaffung sicheren und zuverlässigen Netzbetriebs für die Energiewende.