- Die Bundesnetzagentur legt mit ihrer Maßgrößenentscheidung 2025 die Weichen für signifikante Portoanpassungen. Die negative Produktivitätsentwicklung führt zu Portoerhöhungen für Privatkundenbriefe (+10,48 %), Geschäftspost (+10,48 %) und Privatkundenpakete (+7,21 %). Inflationsraten von 2023 werden nicht zusätzlich berücksichtigt, um Doppelabgeltungen zu vermeiden. Gewinne für Price-Cap-Produkte werden bei etwa 9 % reguliert, mit möglichen Zusatzgewinnen, falls dieser Schnitt nicht erreicht wird. Das Verfahren gewährleistet universelle Dienstleistungen und ermöglicht der Deutschen Post AG Preisanpassungsanträge.
Die Bundesnetzagentur hat kürzlich mit ihrer Maßgrößenentscheidung die Weichen für eine signifikante Anpassung der Porti ab dem Jahr 2025 gestellt. Ursache hierfür sind maßgebliche Rückgänge bei den Briefsendungsmengen sowie die von regulierten Produkten zu tragenden Lasten. Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur, äußerte hierzu: “Die Post erhält einen erheblichen Spielraum zur Portosteigerung, allerdings bleiben die von der Post angeführten Kostenangaben für eine noch drastischere Erhöhung unplausibel. Ein Abweichen hiervon würde sowohl Verbraucher als auch Unternehmen unzumutbar belasten.”
Zusammensetzung des Preisspielraums
Im Rahmen des Maßgrößenverfahrens definiert die Bundesnetzagentur die Spielräume für die Anpassung der Postentgelte der Deutschen Post AG. Daraus ergebende Preisänderungsspielräume setzen sich aus einer übergeordneten Preissteigerungsrate sowie einer Produktivitätsfortschrittsrate zusammen, wobei ein angemessener Gewinnzuschlag ebenfalls einkalkuliert ist. Für eine Laufzeit von zwei Jahren wird dabei gegenwärtig eine Preissteigerungsrate von 3,37 Prozent berücksichtigt. Die Produktivität der Post erfährt aufgrund sinkender Sendungsmengen und Lastenauswirkungen eine negative Entwicklung, verursacht durch nicht mehr ausgleichbare Effizienzsteigerungen. So beträgt die Quote für Privatkundenbriefe minus 7,11 Prozent, ebenso für Geschäftspost und für Privatkundenpakete liegt sie bei minus 3,84 Prozent. Die Erhöhungsmöglichkeiten konkretisieren sich durchschnittlich wie folgt: Privatkundenbriefen steht ein Anstieg von 10,48 Prozent, Geschäftspost ebenfalls 10,48 Prozent und Privatkundenpaketen 7,21 Prozent zur Verfügung.
Die konkrete Preisgestaltung liegt im Ermessen der Deutschen Post, die innerhalb dieser drei Bereiche unternehmerisch entscheidet, welche Produkte stärker angepasst werden. Anschließend folgt ein Entgeltverfahren zur Genehmigung der neuen Porti, die ab dem 1. Januar 2025 für zunächst zwei Jahre gültig sein werden.
Entwicklung der Sendungsmengen
Die Mengenprognosen der Post wurden im Wesentlichen anerkannt, nur im Bereich der Geschäftspost wurden minimale Anpassungen notwendig. Die anfänglichen Annahmen waren zu optimistisch, insbesondere für eigene Zustellungen der Briefwettbewerber. Ein weiteres Augenmerk lag auf der angemessenen Berücksichtigung der Inflation. Diese soll zukünftige Kostenentwicklungen abbilden, ohne jedoch die besonders hohen Inflationsraten von 2023 zusätzlich zu berücksichtigen, da dies sonst zu einer ungerechtfertigten Doppelabgeltung führen würde. Die bisherigen Kostensteigerungen wurden bereits in die Basis integriert.
Berücksichtigung der Lasten
Die Leistungsverpflichtungen der Deutschen Post, insbesondere im Kontext der flächendeckenden Versorgung, führen zu sogenannten Lasten, welche ein “Mehrkostenfaktor” darstellen. Solche Aufwendungen sind unter Einhaltung bestimmter Bedingungen kostenverteilbar auf verschiedene Produktgruppen. Die Bundesnetzagentur hat die behaupteten Personal- und Versorgungslasten, wie Beamtenversorgung sowie Kosten für etwaige Universaldienstleistungen, im Großen und Ganzen anerkannt. Nur die Zahl der Beschäftigten mit Ansprüchen aus der Zeit der Bundespost verlangte nach geringfügigen Anpassungen.
Gewinnsatzregulierung
Der Gewinnsatz für alle Price-Cap-Produkte liegt bei etwa 9 Prozent. Dieser wird durch einen Durchschnitt der Umsatzrenditen ergänzt, gewonnen aus einem zehnjährigen Durchschnitt von Zahlen der EuroStoxx50 Unternehmen (ohne Finanzdienstleister). Folglich wird der bisherige Gewinnsatz von 6,56 Prozent beibehalten. Sollte der durchschnittliche Gewinnsatz nicht erreicht werden, sieht das Postgesetz einen Zusatzgewinn von bis zu 2,5 Prozent vor, um die Profitabilität des Bereichs sicherzustellen und Investitionen zu gewährleisten.
Das Portoverfahren, erstmals gemäß des neuen Postgesetzes durchgeführt, dient primär zur Gewährleistung einer flächendeckenden Universaldienstversorgung und setzt nun Spielräume für unterschiedliche Preiskörbe fest, um eine konsistente Entgeltentwicklung zu ermöglichen. In weiteren Schritten kann die Deutsche Post AG die Preise der jeweiligen Produkte beantragen. Die Genehmigung wird von der Bundesnetzagentur innerhalb eines Monats bei Einhaltung der Maßgrößen erteilt. Eine mögliche Anfechtung dieser Entscheidungen hätte keine aufschiebende Wirkung.