- Die Bundesnetzagentur hat ihren Entwurf zur Anpassung der kalkulatorischen Nutzungsdauern und Abschreibungsmodalitäten für Erdgasleitungsinfrastrukturen vorgestellt. Die Maßnahme ermöglicht es Gasnetzbetreibern, die Abschreibungskosten bis 2045 zu verteilen, um verbleibende Nutzer zu entlasten. Ab 2025 können die neuen Abschreibungsregelungen bereits in den Netzentgelten berücksichtigt werden. Mittelfristig wird die Bedeutung von Erdgas abnehmen, weshalb Anpassungen zur Vermeidung nicht amortisierter Restwerte notwendig sind. Die Bundesnetzagentur hat den Entwurf zur öffentlichen Konsultation freigegeben, mit Stellungnahmen bis zum 07.08.2024.
Die Bundesnetzagentur hat ihren aktuellen Festlegungsentwurf zur Anpassung der kalkulatorischen Nutzungsdauern und den Abschreibungsmodalitäten für Erdgasleitungsinfrastrukturen veröffentlicht. Dieses Vorhaben, unter dem Kürzel KANU 2.0 bekannt, ist ein wesentlicher Schritt zur Transformation des Gasnetzes in Deutschland.
Die Maßnahme sieht eine weitgehende Flexibilisierung der Abschreibungsregelungen für Betreiber von Gasnetzen vor. Angesichts sinkender Nutzerzahlen bleiben die Kosten jedoch häufig konstant, weshalb Anpassungen erforderlich sind. Diese Flexibilisierung ermöglicht es den Betreibern, die Abschreibungskosten über eine längere Zeitspanne bis zum Jahr 2045 zu verteilen, sodass die verbleibenden Nutzer nicht übermäßig belastet werden. Gleichzeitig wird sichergestellt, dass die Investitionen der Netzbetreiber weiterhin amortisiert werden können, wobei die heterogenen Strukturen der Netze berücksichtigt werden.
Kürzere Nutzungsdauern und degressive Abschreibungen
Mit dem neuen Festlegungsentwurf haben Netzbetreiber die Möglichkeit, deutlich kürzere Nutzungsdauern festzulegen. Diese Neubewertungsmöglichkeiten gestatten Abschreibungen einzelner Netzteile bis 2035, im Regelfall jedoch bis 2045. Neben der Reduktion der Nutzungsdauer führen auch degressive Abschreibungen von bis zu 12 Prozent zu einer Anpassung an die zunehmend geringer werdenden Absatzmengen. Damit können die Netzbetreiber ihre wirtschaftliche Stabilität während des Transformationsprozesses sichern.
Ab 2025 können diese neuen Abschreibungsregelungen bereits in den Netzentgelten berücksichtigt werden. Es besteht jedoch keine Verpflichtung, die Regelungen zu einem bestimmten Datum umzusetzen, was die Netzbetreiber flexibel in ihre kommunalen Wärmeplanungen einbinden können.
Eine beschleunigte Abschreibung bedeutet anfangs höhere Entgelte, deren Umfang stark von regionalen Umsetzungen der Wärmewende abhängt. Allerdings geht die Bundesnetzagentur von einem moderaten Anstieg der Nutzungsentgelte aus.
Hintergrundinformation zur Gasnutzung
Mittelfristig wird die Bedeutung von Erdgas in vielen Sektoren abnehmen. Auch wenn aktuell kein drastischer Rückgang der Gasanschlüsse zu verzeichnen ist, zeigen Prognosen unterschiedliche regionale Bedarfe und Nutzungen der Gasnetzstruktur. Ein erheblicher Teil des Netzes wird nach 2045 nicht mehr genutzt und teilweise auf den Wasserstofftransport umgestellt oder stillgelegt.
Die Bundesnetzagentur prognostiziert, dass ohne Anpassungen signifikante nicht amortisierte Restwerte entstehen würden, die erhebliche Kosten für die verbleibenden Nutzer nach sich ziehen. Die getroffenen Anpassungen sollen diesem Szenario entgegenwirken.
Konsultationsverfahren und nächster Schritte
Die Bundesnetzagentur gibt den Entwurf zur öffentlichen Konsultation frei, wobei Stellungnahmen bis zum 07.08.2024 angenommen werden. Ziel ist es, das Festlegungsverfahren rechtzeitig abzuschließen, um die neuen Regelungen ab 2025 anzuwenden.