- Die Bundesnetzagentur hat die Festlegung WANDA zur Finanzierung des Wasserstoff-Kernnetzes erlassen.
- Das Wasserstoff-Kernnetz soll bis 2055 durch Netzentgelte refinanziert werden.
- Die Festlegung WANDA legt Vorgaben für die Bestimmung eines marktfähigen Entgelts fest.
- Die Bundesnetzagentur überprüft die Höhe des Entgelts alle drei Jahre und passt es bei Bedarf an.
- Der Antrag der Netzbetreiber auf die Genehmigung des Wasserstoff-Kernnetzes wird Mitte des Jahres erwartet.
Die Bundesnetzagentur hat heute eine Festlegung für die Finanzierung des Wasserstoff-Kernnetzes erlassen (Festlegung „WANDA“). “Netzbetreiber und Investoren haben nun einen verlässlichen Ordnungsrahmen, der ihnen die Finanzierung des Kernnetzes auf privatwirtschaftlicher Grundlage ermöglicht. Zugleich können die Kunden sich darauf verlassen, dass es ein bundesweit einheitliches und bezahlbares Hochlaufentgelt geben wird. Der Ball für den Start in die Wasserstoffwirtschaft liegt nun bei den Netzbetreibern,” sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur. [Startschuss für das Wasserstoff-Kernnetz mit Vorgaben für die Bestimmung eines marktfähigen Entgelts]
Der Aufbau des Wasserstoff-Kernnetzes soll bis 2055 durch Netzentgelte refinanziert werden. Die Festlegung WANDA schafft hierfür den regulatorischen Rahmen und gibt Vorgaben für die Bestimmung eines marktfähigen Entgelts für den Wasserstoffhochlauf. Das Entgelt wird ab 2025 an allen Ein- und Ausspeisepunkten des Wasserstoff-Kernnetzes erhoben. Es soll bis zum Jahr 2055 möglichst konstant bleiben und nach einem erfolgreichen Hochlauf und dem Markteintritt einer hinreichenden Anzahl an Kunden schließlich Mehrerlöse generieren, um die anfängliche Kostenunterdeckung auszugleichen. Die vorübergehenden Finanzierungslücken bei den Netzbetreibern werden durch einen staatlich abgesicherten Fördermechanismus zwischenfinanziert, der als solcher nicht Gegenstand der Festlegung ist. Die Bundesnetzagentur überprüft die Höhe des Entgelts alle drei Jahre und passt es bei Bedarf an. WANDA ist die erste Festlegung, die von der neuen Großen Beschlusskammer Energie erlassen wird. Die Einrichtung dieser Kammer erfolgte in Reaktion auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs, nach welchem die Bundesnetzagentur wesentliche Rahmenbedingungen der Netzregulierung unabhängig von der Bundesregierung und dem nationalen Gesetzgeber bestimmen muss. [Wasserstoff-Kernnetz als weiterer Schritt der Dekarbonisierung]
Mit dem Wasserstoff-Kernnetz wird in Deutschland eine völlig neue klimafreundliche Energieinfrastruktur geschaffen, deren Aufbau für Deutschland von großer Bedeutung, aber auch mit hohen Kosten verbunden ist. Es soll grundsätzlich privatwirtschaftlich aufgebaut und vollständig über Netzentgelte finanziert werden. In den ersten Jahren wird allerdings nur eine geringe Nachfrage nach Wasserstoff erwartet. Langfristig geht die Bundesnetzagentur jedoch von einem etablierten Wasserstoffmarkt und einer größeren Anzahl an Netzkunden aus. Sie legt das Netzentgelt deshalb zunächst unterhalb eines kostendeckenden Entgelts fest, um zu verhindern, dass in den ersten Jahren des Netzaufbaus sehr hohe Entgelte den Wasserstoffhochlauf behindern. Durch die zeitliche Verschiebung tragen spätere Netzkunden die Aufbaukosten des Netzes mit. Während die Methodik zur Entgeltbildung der Bundesnetzagentur obliegt, flankiert der Gesetzgeber dieses langfristige Amortisationssystem durch einen staatlichen Fördermechanismus zur Zwischenfinanzierung. Der Fördermechanismus ist nicht Bestandteil der WANDA-Festlegung, aber inhaltlich mit ihr verzahnt. [Weiteres Verfahren]
Nächster Schritt ist der Antrag der Netzbetreiber auf die Genehmigung des Wasserstoff-Kernnetzes, der Mitte des Jahres zu erwarten ist. Des Weiteren müssen alle künftigen Kernnetzbetreiber, die bereits für das Jahr 2025 Kosten gelten machen wollen, bis zum 30. Juni 2024 ihre Kostendaten mit dem unter untenstehendem Link verfügbaren Erhebungsbogen einreichen. WANDA soll ab dem 1. Januar 2025 gelten. Im Rahmen dieser Festlegung wird das Hochlaufentgelt noch nicht in seiner Höhe bestimmt. Dieses sowie Ergänzungen zu Themen wie verschiedenen Transportprodukten oder möglichen Speicherrabatten erfolgen in separaten Festlegungen noch in diesem Jahr. Die Festlegung und ergänzende Erläuterungen sind unter veröffentlicht. Der Erhebungsbogen für Kostenmeldungen und diesbezügliche Hinweise finden sich unter .