- Die Bundesnetzagentur startet zweite Konsultationsphase zum Umgang mit Kosten nach dem Messstellenbetriebsgesetz.
- Moderner ZĂ€hler fĂŒr Verbraucher, Kostensicherheit fĂŒr Stromnetzbetreiber.
- Unsicherheit bei Stromnetzbetreibern.
- Konsultation zur Behandlung der Kosten.
- Abschluss des Konsultationsverfahrens.
Die Bundesnetzagentur startet zweite Konsultationsphase zum Umgang mit Kosten nach dem Messstellenbetriebsgesetz [Neue Konsultationsphase]
Die Bundesnetzagentur beginnt heute eine zweite Konsultationsphase zum Umgang mit den Kosten nach dem Messstellenbetriebsgesetz im Stromnetzbereich.
“Der Rollout von modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen ist zentral fĂŒr die Energiewende. Unsere Festlegung soll den Stromnetzbetreibern Planungssicherheit ĂŒber die Behandlung der Kosten nach dem Messstellenbetriebsgesetz schaffen,” sagt Klaus MĂŒller, PrĂ€sident der Bundesnetzagentur.
Moderner ZĂ€hler fĂŒr Verbraucher, Kostensicherheit fĂŒr Stromnetzbetreiber [Was bedeutet der Rollout?]
Der Rollout von modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen soll in den nĂ€chsten Jahren zĂŒgig voranschreiten. FĂŒr Verbraucher bedeutet dies, dass alte StromzĂ€hler durch moderne GerĂ€te ausgetauscht werden. Die Entgelte fĂŒr die Ausstattung mit intelligenten Messsystemen werden seit Anfang 2024 zwischen Verbrauchern und Netzbetreibern aufgeteilt. Verbraucher zahlen fĂŒr intelligente Messsysteme eine jĂ€hrliche GebĂŒhr, in den meisten FĂ€llen in Höhe von 20 EUR brutto. ĂberschieĂende Kosten trĂ€gt der Netzbetreiber, der dank intelligenter Messsysteme mit Netzzustandsinformationen seinen Netzbetrieb optimieren kann.
Unsicherheit bei Stromnetzbetreibern [Unsicherheit ĂŒber die Kosten]
Bisher bestand auf Seiten der Stromnetzbetreiber Unsicherheit darĂŒber, wie innerhalb der aktuellen Regelungen mit diesen Kosten fĂŒr intelligente Messsysteme umzugehen ist.
Konsultation zur Behandlung der Kosten [Festlegungsentwurf zur Konsultation]
Die Bundesnetzagentur hat einen Festlegungsentwurf zur Konsultation gestellt, um Kostensicherheit bei den Stromnetzbetreibern zu schaffen. Netzbetreiber können nach dem Festlegungsentwurf die ihnen entstandenen Kosten von den Netznutzenden wiederverdienen. Die Vorfinanzierung der Kosten wird ausgewogen zwischen Netzbetreibern und Nutzern der Netze verteilt. In der ersten Konsultation hatte die Bundesnetzagentur auĂerdem einen Abbaupfad der Kosten des konventionellen Messstellenbetriebs vorgeschlagen. Von diesem Vorschlag wird im Rahmen dieses Verfahrens Abstand genommen.
Abschluss des Konsultationsverfahrens [Ende der Konsultation]
Die Konsultation des Festlegungsentwurfs zur Behandlung der Kosten nach dem Messstellenbetriebsgesetz der Beschlusskammer 8 endet am 24. Mai 2024. Die Beschlusskammer wird die eingegangenen Stellungnahmen in die Ausarbeitung der Festlegung einbeziehen.