- Die Bundesnetzagentur hat Kriterien für zuschaltbare Lasten im Rahmen der Maßnahme „Nutzen statt Abregeln 2.0“ veröffentlicht. Klaus Müller betont, dass die Maßnahme eine Übergangslösung ist und keinen Ersatz für den Netzausbau darstellt. 21 Verbände, Interessengruppen und Unternehmen beteiligten sich an der Konsultation. Die Maßnahme schafft Anreize, den sonst abgeregelten erneuerbaren Strom effizient zu nutzen. Die Übertragungsnetzbetreiber starten am 1. Oktober 2024 eine zweijährige Erprobungsphase.
Die Bundesnetzagentur hat ihre Kriterien für zuschaltbare Lasten im Rahmen der Maßnahme „Nutzen statt Abregeln 2.0“ veröffentlicht. Diese Maßnahme ist darauf ausgelegt, erneuerbaren Strom, der sonst aufgrund mangelnder Netzkapazität abgeregelt würde, einer sinnvollen Nutzung zuzuführen.
Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur, betont: „Mit der heutigen Festlegung erweitern wir den Teilnehmerkreis für „Nutzen statt Abregeln“. Unser Ziel ist es, die Nutzung von erneuerbarem Strom zu maximieren, der ansonsten ungenutzt verbliebe. Wichtig ist jedoch, dass dies kein Ersatz für den erforderlichen Netzausbau ist, sondern eine Übergangslösung.“
An der öffentlich durchgeführten Konsultation beteiligten sich 21 Verbände, Interessengruppen und Unternehmen.
Zielsetzung von „Nutzen statt Abregeln 2.0“
Heutzutage müssen erneuerbare Energiequellen oft abgeregelt werden, weil die Infrastruktur für den Transport des erzeugten Stroms nicht ausreichend ist. Dies beeinträchtigt insbesondere Windkraftanlagen in Engpassregionen, die ihren Betrieb trotz optimaler Bedingungen einstellen müssen. Die Maßnahme „Nutzen statt Abregeln 2.0“ schafft Anreize, diesen sonst verlorenen Strom effizient zu nutzen. Voraussetzung hierfür ist eine zusätzliche Stromnachfrage, die eine entlastende Wirkung auf das Stromnetz hat.
Inhalte der Festlegung
Gemäß § 13k Absatz 3 Satz 3 des Energiewirtschaftsgesetzes definiert die Bundesnetzagentur drei Bereiche, die als zusätzliche Stromnachfrage gelten: die Substitution fossiler Wärmeerzeugung durch elektrische Wärmeerzeugung, der Einsatz von netzgekoppelten Speichersystemen sowie neu errichtete Elektrolyseure und Großwärmepumpen. Diese Maßnahmen sollen kurzfristige Netzengpässe mindern, ohne den langfristig notwendigen Netzausbau zu ersetzen.
Weiteres Verfahrensvorgehen
Die Übertragungsnetzbetreiber TenneT, Amprion, 50Hertz und TransnetBW beginnen am 1. Oktober 2024 eine zweijährige Erprobungsphase. In dieser Zeit wenden sie eine vereinfachte Zuteilung an. Parallel dazu wird ein wettbewerbliches Ausschreibungsverfahren ausgearbeitet, das in den kommenden Jahren zur Anwendung kommen soll. Ab dem 1. April 2025 können auch Verteilnetzbetreiber das Instrument nutzen.