- Verein klagt erfolgreich gegen Amazon.
- Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
- Amazon Prime verhält sich intransparent.
- Informationen zu den Kosten des Service werden als intransparent eingestuft.
- Widerrufsrecht bei Amazon Prime wird potenziell irreführend dargestellt.
Verein klagt erfolgreich gegen Amazon
Der Verein für Konsumenteninformation in Österreich hat erfolgreich gegen Amazon geklagt, da laut Handelsgericht Wien acht Klauseln zu Mitgliedsgebühren, Zahlungsmethoden und dem Widerrufsrecht rechtswidrig sind und entsprechend angepasst werden müssen. Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig.
Amazon Prime verhält sich intransparent
Das Handelsgericht ist insbesondere über die Präsentation von Informationen zu den Kosten des Service verärgert, die als intransparent und damit rechtswidrig eingestuft wird. So führt Amazon Prime zu Mitgliedsgebühren, verfügbaren Mitgliedschaftsmodellen und den Laufzeiten des Prime-Services auf eine “Hilfe- und Kundenserviceseite”, anstatt direkt zu den gesuchten Informationen zu verweisen. Dies ist irreführend und für den Nutzer unzumutbar.
Widerrufsrecht bei Amazon Prime
Auch das den Verbrauchern zustehende Widerrufsrecht wird von Amazon Prime nach Ansicht des Gerichts potenziell irreführend dargestellt. Die suggerierte Bindung der Rücktrittserklärung an eine bestimmte Form entspricht nicht der rechtlichen Realität. Dies könnte Verbraucher davon abhalten, von ihrem Widerrufsrecht Gebrauch zu machen.
Insgesamt muss Amazon Prime die kritisierten Klauseln überarbeiten, um den Anforderungen des Verbraucherschutzes gerecht zu werden. Das Urteil des Handelsgerichts Wien stellt einen wichtigen Schritt im Kampf für transparente und rechtlich einwandfreie Klauseln im Onlinehandel dar.